Patientenverfügung
kann bei schwerer
Entscheidung helfen
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25. Mai 2010 | Von sechs+sechzig | Kategorie: Recht & Verbraucher

Schmerzliche Erinnerung: Die letzten Tage im Leben seiner Frau waren für Georg K. besonders schwer. Foto: Michael Matejka
Die moderne Medizin kann heute in schwierigsten Situationen Leben erhalten. Doch genau bei diesem Gedanken treibt viele Menschen die Sorge um, selbst einmal hilflos an medizinische Apparate angeschlossen zu sein, unfähig, den eigenen Willen zu äußern und sich den Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen ausgeliefert zu fühlen. Wer das verhindern will, kann mit einer Patientenverfügung einem solchen Szenario vorbeugen. Nur mit dem Dokument kann man seinen Wünschen und Wertvorstellung wirksam Ausdruck verleihen. Wie wichtig solch eine Willenserklärung ist, verdeutlichen unsere Beispiele.
Ein Sonntagmorgen im September. Der Tag verspricht schön zu werden. Die Sommersonne verschenkt noch einmal ihre ganze Kraft. Anna und Georg K. (Name geändert) machen sich bereit für einen Ausflug. Mit dem Auto fahren sie hinaus aus der Großstadt Nürnberg in Richtung Oberpfalz. Dort wollen sie ausgiebig wandern. Sie erleben einen wunderschönen Sonntag.
Das Lenkrad verrissen
Während der Heimfahrt sagt die am Steuer sitzende Anna plötzlich: »Mir wird so schwindelig.« Die 65-Jährige verreißt das Lenkrad, schafft es aber noch auf einen Parkplatz. Dort bricht sie auf dem Fahrersitz zusammen. Sie sagt: »Mir wird plötzlich so furchtbar schlecht.«
»Das waren ihre letzten Worte«, erinnert sich der Ehemann. Was danach passierte, erscheint dem 68-Jährigen selbst ein halbes Jahr nach dem Geschehen wie ein einziger Albtraum. Georg hat weder Handy noch Führerschein, er ist also darauf angewiesen, dass jemand anhält und auf dem Parkplatz hilft. Es verstreicht wertvolle Zeit, bis endlich ein Pkw stoppt. Der Fahrer ruft sofort per Handy den Rettungsdienst, der als erstes kommt; dann trifft der Notarzt ein, nach ihm die Polizei. Nach dem Gefühl von Georg K. hat es ziemlich lange gedauert, bis die Helfer kommen. Er schätzt, mindestens 15 bis 20 Minuten. Der Notarztes sagt später, es seien vom Anruf bis zu seinem Eintreffen etwa zehn Minuten vergangen.
Der Notfallmediziner beginnt unverzüglich mit der Reanimierung. Dabei kommt ein Defibrillator zum Einsatz, der mit gezielten Stromstößen Herzrhythmusstörungen beenden soll. Dabei zählt jede Minute. Je früher das Gerät zum Einsatz kommt, desto größer ist die Chance für den Patienten, ohne Schädigung des Gehirns zu überleben. »Bei einem Kreislaufstillstand muss spätestens nach drei Minuten mit einer Reanimation begonnen werden, wenn der Patient noch eine Chance haben soll«, erläutert der Würzburger Mediziner und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Notärzte, Professor Peter Sefrin.
Der Rettungswagen fährt Anna ins nächstgelegene Kreiskrankenhaus. Georg K. wundert sich, dass der hilfsbereite Pkw-Fahrer und er vorneweg fahren und das Rettungsfahrzeug ohne Blaulicht und Martinshorn hinterher. Heute ist er davon überzeugt, dass seine Frau bereits auf dem Parkplatz tot und nicht bewusstlos war. Peter Sefrin freilich versichert, dass ein Notarzt den Angehörigen selbstverständlich mitteile, wenn der Tod eingetreten und weitere Maßnahmen nicht mehr machbar seien.
In der Klinik legt man Anna auf die Intensivstation. Sie wird an unzählige Geräte und Schläuche angeschlossen. Georg wartet draußen auf dem Flur und darf nicht zu seiner Frau. Der Notarzt sagt zu ihm, dass man seine Frau reanimiert habe. Gleichwohl stehe es sehr schlecht um sie. Die Klinikärzte, erinnert sich Georg K., sprechen von künstlichem Koma, das man am nächsten Wochenende aufheben wolle. Dann sehe man weiter.
Drei Tage sind vergangen, da fällt dem Ehemann die gemeinsame Patientenverfügung ein. Sie besagt, dass die Eheleute im Ernstfall keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen. Er legt sie den Ärzten im Krankenhaus vor. Danach wird ein Apparat, ein Schlauch nach dem anderen abgeschaltet. »Es war so grausam«, sagt Georg K. »Ich bin mir vorgekommen wie der Henker meiner Frau.«
Ein halbes Jahr nach dem Tod von Anna K. hat er immer noch keine Antwort auf die ihn quälende Frage, warum man seine Frau vier Tage lang künstlich am Leben hielt. Eine Ärztin habe ihm nach dem Tod gesagt, seine Frau wäre ein dauernder Pflegefall geworden, hätte man nicht die Geräte abgeschaltet. Sie sei Herzrhythmusstörungen erlegen. Von sich aus habe ihn niemand im Krankenhaus nach einer Patientenverfügung gefragt. »Dann wäre meiner Frau und auch mir manches erspart geblieben«, ist er überzeugt. Ganz befreien kann sich Georg nicht von dem Gedanken, dass die Entscheidung in der Klinik auch von kommerziellen Interessen bestimmt war. Immerhin kosteten die vier Tage knapp 8000 Euro.
Die Notärzte, aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen auf den Intensivstationen stehen nicht selten vor der Entscheidung, einen Menschen sterben zu lassen, ohne indes Gefahr zu laufen, eine Hilfeleistung unterlassen zu haben. Ganz schwierig wird es für sie, wenn keine eindeutige Patientenverfügung vorliegt. Es ist schon vorgekommen, dass Angehörige dem Arzt signalisieren, man solle die 95-jährige Mutter in Frieden sterben lassen. Doch Tage später haben sie ihre Meinung geändert.
Auch ein anderer Fall aus dem Großraum zeigt, wie schwierig die Situation sein kann. Eine 72-jährige Frau wird mit Herzstillstand nach einer ersten Notfallversorgung ins Krankenhaus gebracht. Es steht sehr schlecht um sie. Als erstes fragen die Ärzte nach einer Patientenverfügung, aber es existiert keine. Ihre erwachsenen Kinder bestehen darauf, dass alles, aber auch alles unternommen werden müsse, um die Mutter am Leben zu erhalten. Alle Einwände der Mediziner stoßen auf taube Ohren. Ein halbes Jahr liegt die Mutter im Koma. Dann endlich geben die Angehörigen den Weg frei für das Abschalten der Geräte.
Eine 79-jährige Neuseeländerin hatte sich für einen solchen Fall eine ganz spezielle »Lösung« einfallen lassen. Sie hat sich auf ihre Brust die Aufforderung »Nicht wiederbeleben!« tätowieren lassen. Ob diese Willensbekundung juristisch hieb- und stichfest ist, sei dahingestellt. Ihre »Patientenverfügung« jedenfalls hat sie so immer parat.
Günter Dehn
Information
Noch immer gibt es keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Gültigkeit von Patientenverfügungen. Zwar werden die Dokumente, in denen Menschen festhalten, in welchen Fällen sie bei einer schweren oder lebensgefährlichen Erkrankung keine medizinische Behandlung mehr haben möchten, heute millionenfach angewandt. Längst haben Richter darüber entschieden, dass diese Willensbekundungen bindend sind und auch tatsächlich umgesetzt werden müssen. Doch der Bundestag hat sich selbst nach jahrelanger Debatte noch auf keine Gesetzesvorlage einigen können. Das soll sich nun ändern. Drei unterschiedliche Entwürfe liegen vor.
Ein Drittel der Abgeordneten etwa spricht sich dafür aus, dass eine einmal unterschriebene Patientenverfügung immer verbindlich sein soll. So könnte beispielsweise ein Motorradfahrer verfügen, dass alle Geräte abgeschaltet werden müssen, sollten ihm nach einem Unfall beide Beine abgenommen werden müssen und er im Koma liege.
Eine andere Gruppe Abgeordneter aus allen Fraktionen dagegen möchte, dass eine solche Verfügung nur Gültigkeit hat, wenn sie nicht älter als fünf Jahre ist und ihr in heiklen Fällen eine medizinische und rechtliche Beratung vorausgegangen ist, die notariell beglaubigt wurde.
Die dritte Variante, für die sich auch die Kanzlerin ausgesprochen hat, sieht vor, dass auch mündliche, von glaubhaften Zeugen bestätigte Erklärungen für den Ernstfall gelten sollen. Allerdings müssten dann Ärzte, Angehörige und Betreuer intensiv darüber beraten, wie der Wunsch des Patienten mit der konkreten medizinischen Situation in Einklang zu bringen sei.
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Im BürgerInformationsZentrum der Stadt Nürnberg ist die Broschüre »Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung«, die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegeben wird, zum Preis von 3,90 Euro erhältlich. Die Informationsschrift enthält neben Erklärungen eine Vielzahl von Vordrucken, die das Abfassen von Willensbekundungen erleichtern. Die Broschüre ist auch im Buchhandel zu erwerben.














