Anlaufschwierigkeiten
beim P(fändungs)-Konto
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7. September 2010 | Von sechs+sechzig | Kategorie: Recht & Verbraucher
anhand von Freibeträgen automatisch vor Pfändungen. Die gesetzliche
Neuregelung ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht nur für
Schuldner eine Verbesserung. Auch Gerichte und Banken können viel Arbeit
sparen, und die Gläubiger bleiben seltener auf Pfändungskosten sitzen. Seit
dem 1. Juli kann jedermann sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto
kostenfrei umwandeln. Dieser Rechtsanspruch ist aber nicht so ohne weiteres
durchzusetzen, wie die Verbraucherzentrale Bayern aus Beschwerden
feststellt. “Die Gründe für eine Verweigerung des P-Kontos sind vielfältig,
aber stets unverständlich”, sagt Sascha Straub, Finanzexperte der
Verbraucherzentrale Bayern, “sie reichten von technischen Problemen über
abschreckend hohe Kontoführungsentgelte bis hin zur Aufstellung formaler
Hürden, die das Gesetz gar nicht vorsieht.”
Aufgrund dieser Anlaufprobleme führte die Verbraucherzentrale Bayern eine
bayernweite Umfrage bei 57 Banken und Sparkassen durch. Die
Verbraucherschützer fragten nach den Kontokosten und den
Leistungsunterschieden zum Standardgirokonto. Außerdem wollen sie wissen,
wie das P-Konto beworben wird. 33 Institute haben auf die Fragen
geantwortet. Besonders auffällig an den Ergebnissen ist für Finanzexperte
Straub, dass die Spanne für das Kontoführungsentgelt von 0 Euro bis 16 Euro
im Monat reicht. Teilweise werden Zusatzkosten für Daueraufträge oder
Kontoauszüge verlangt, die in den meisten Fällen jedoch auch bei
Standardgirokonten anfallen. 11 Institute führen das P-Konto wie ein
Guthabenkonto oder mit Einschränkungen bei der Automatennutzung oder
Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Die unterschiedlich hohen Kontokosten hält die Verbraucherzentrale Bayern
für sehr problematisch: “Das P-Konto ist gerade für Personen mit
Verschuldungshintergrund gedacht, die hierdurch ihre wirtschaftliche Lage
wieder in den Griff bekommen sollen”, so Experte Straub. “Gerade von diesem
Kundenkreis hohe Entgelte zu verlangen, geht an der Grundidee vorbei”. Nach
Einschätzung der Verbraucherschützer werden mittelfristig die
Kontoführungskosten für P-Konten gegenüber dem Standardgirokonto sogar
sinken. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert daher, dass Banken und
Sparkassen schon jetzt nur maximal gleich hohe Kontoentgelte verlangen.
Immerhin geben in der Umfrage 28 Prozent der Banken an, keine Unterschiede
zum “normalen” Girokonto zu machen. “Wer jedoch den Kostendurchblick
behalten will, scheitert an der fehlenden Preistransparenz”, kritisiert
Straub. So führen nur vier Banken das P-Konto ausdrücklich in ihrem
Preis-/Leistungsverzeichnis auf. “Hier besteht Nachbesserungsbedarf, weil
der Verbraucher sich verbindlich über die Kosten für das P-Konto informieren
können muss, um nicht nur auf mündliche Aussagen angewiesen zu sein”, so
Straub. Nachzulesen sind die Ergebnisse der Umfrage im Internet unter
www.verbraucherzentrale-bayern.de.
Bemerkenswert ist, dass über ein Drittel der befragten Institute über einen
gesteigerten Arbeits- und Kostenaufwand sowie Schwierigkeiten bei der
Umsetzung klagt. “Dies haben sich die Geldhäuser zum Teil selbst
zuzuschreiben”, sagt Straub, “es wurde vielfach versäumt, rechtzeitig vor
Einführung mit der Systemumstellung und Mitarbeiterschulung zu beginnen.”
Zum 1.12.2012 wird das bisherige Pfändungsschutzrecht außer Kraft treten und
man wird nur noch über das P-Konto sein Guthaben vor dem Gläubigerzugriff
schützen können. Bis dahin müssten nach Ansicht der Verbraucherzentrale
Bayern die Banken und Sparkassen noch viel Aufklärungs- und Umsetzungsarbeit
leisten, um einen fließenden Übergang sicherzustellen.
Info: www.verbraucherzentrale-bayern.de















