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Versteckte Preiserhöhungen

Wo früher in einer Tafel Schokolade meist 100 g drin waren, können es heute schon mal weniger sein. Ähnliches bei der 1 Liter-Packung Milch. Seit 2009 dürfen Hersteller frei entscheiden, in welchen Größen sie ihre abgepackten Waren anbieten. Und das soll zum Vorteil des Verbrauchers sein? Nein, meint der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzb) und verweist auf eine Studie des DIN-Verbraucherrats.

Auch bei reduzierten Waren die Preise genau vergleichen, rät die Verbraucherzentrale. Foto: epd

Früher war alles besser! Alles sicher nicht, aber zu Zeiten der seligen EWG (europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) ging es den VerbraucherInnen schon besser, vor allem, wenn sie die Preise bei Fertigwaren vergleichen wollten. Die EWG legte nämlich 1974 fest, dass, zwecks besserer Vergleichbarkeit der Preise, die Größen von fertig verpackten Waren von ihr geregelt wurden.  Nun hat sich die Gesellschaft verändert, nicht mehr nur die Familienpackung ist gefragt, auch Singles und Ältere wollen bedient werden. Zusammengefasst die Haushaltspackung für eine vierköpfige Familie ist nicht mehr Standard. Deshalb hob die EU bereits 2000 die fakultativen Mengen- und Größenvorgaben für Olivenöl etc auf, seit April 2009 können Hersteller selbst entscheiden, in welcher Größe sie Fertigpackungen anbieten wollen. Seitdem hat die Verpackungsvielfalt enorm zugenommen, stellt die Studie „Zunehmende Größenvielfalt bei Fertigverpackungen und ihre Folgens aus Verbrauchersicht“ des DIN Verbraucherrats fest:
–         so wurden z. B. bei Margarine sechs, bei alkoholfreien Getränken elf und bei Molkereiprodukten 18 verschiedene Größen festgestellt. Die größte Produktvielfalt wiesen die Packungen bei Windeln auf. Da gab es 37(!) verschiedene Größen.
–         damit einher geht vielfach, aber nicht immer, eine versteckte Preiserhöhung. So wurden lt. der Studie alleine bei der Verbraucherzentrale Hamburg 2009 etwa 80 Fälle, 2011 aber bereits 160 solcher Fälle gemeldet.
–         bei den so genannten krummen Größen wird häufig der Grundpreis der Waren nach oben geschraubt, ohne, dass der Verbraucher dies bemerkt.
–         am meisten wurde bei den bis 2009 geregelten Produkten bei Schokolade (41% der untersuchten Fälle), bei Milchmixgetränken 28% und bei nichtalkoholischen Getränken 18% getrickst.
–         deshalb geben über 90% der Händler sog. Grundpreise an, die die Vergleichbarkeit erhöhen sollen. Allerdings werden diese so klein geschrieben, dass gerade Älter ihre Probleme hatten, diese zu lesen oder aber es war gar nicht möglich, einen Vergleich anzustellen.
–         bei nach Stückzahlen verpackten Waren, wie etwa Taschentüchern, war ein Vergleich unmöglich.
Der vzbv fordert deshalb, die Grundpreisangabe für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. Neben einer Sensibilisierung der VerbraucherInnen müssten auch gesetzliche Lücken geschlossen werden. Daneben sollte eine Norm aufgestellt werden, die zum Ziel hat eine einheitliche Darstellung der Preise zu gewährleisten. Das gilt auch und vor allem für die Lesbarkeit von Angaben. Wobei dieses Problem am einfachsten zu lösen wäre, da es die DIN-Norm 1450 zur Leserlichkeit schon gibt.
Der Verbraucherrat des DIN vertritt die Interessen der Endverbraucher in der Normung und wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförde
 

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