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Weniger lästige Ämtergänge

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche eine Gesetzesvorlage für ein neues so genanntes E-Government-Gesetz verabschiedet. Künftig sollen dadurch viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden können. Der Weg zur Behörde entfällt dadurch in Zukunft häufiger.

Weniger Papierakten, seltener persönlich zur Behörde – ein neues Gesetz soll das regeln. Foto: epd

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche eine Gesetzesvorlage für ein neues so genanntes E-Government-Gesetz verabschiedet. Künftig sollen dadurch viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden können. Der Weg zur Behörde entfällt dadurch in Zukunft häufiger.
Banküberweisungen werden mittlerweile vor allem online getätigt, der Gang zum Amt hat sich hingegen jahrzehntelang kaum verändert. Auch 2012 müssen Antragsteller oft persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben.
Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse ist die Schriftform. Bislang mussten viele Behörden-Formulare per Hand unterschrieben werden. Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3.500 Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen. Eine elektronische Verarbeitung war bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Diese hochsichere elektronische Unterschrift konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen.
Das E-Government-Gesetz schafft nun technologische Alternativen: Bürger können sich in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.
Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren.
2011 hat sich jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent, so informiert der BITKOM.

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