Anzeige

Die Kollegen dürfen ruhig jünger sein – wenn sie auch Ältere akzeptieren. Foto: epd

Ist in einer Stellenausschreibung von einem «jungen motivierten Team» die Rede, diskriminiert das keine älteren Bewerber. Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden. Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann dagegen vorliegen, wenn ein Arbeitgeber nach jungen Arbeitnehmern sucht.
In dem Fall hatte sich ein Buchhalter bei einem Autohaus beworben. In der Stellenausschreibung stand: «Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team.» Der Mann bewarb sich und bekam eine Absage. Nun verlangte er von der Firma eine Entschädigung und Schadensersatz. Denn die Formulierung «junges Team» diskriminiere ältere Menschen.
Die Richter sahen das anders. In der Stellenanzeige werde die Struktur der Belegschaft des Arbeitgebers beschrieben. Eine Diskriminierung liege nur vor, wenn ein Arbeitgeber explizit nach jungen Arbeitnehmern suche.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content