Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben die gesetzlichen Krankenkassen über 50.000 Betrugsfälle aufgedeckt. Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser, die falsch abrechnen, haben sich danach in Millionenhöhe auf Kosten der Allgemeinheit bereichert.
Hübsche Geschenke von der Pharmaindustrie, die auch gern etwas opulenter ausfallen können, dürfen Ärzte hierzulande guten Gewissens annehmen. Bestechung ist das nicht, wie der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr ganz offiziell festgestellt hat. Doch selbstverständlich ist es strafbar, wenn Mediziner den Krankenkassen etwa Leistungen in Rechnung stellen, die sie nie erbracht haben. Das ist schlichtweg Betrug. In etwa 2.600 Fällen ermittelt laut FAZ derzeit die Staatsanwaltschaft gegen Ärzte und Krankenhäuser; vor zwei Wochen wurde etwa die Berliner Charité durchsucht.
Die Methoden des Betrugs sind dabei meist ebenso schlicht wie gelegentlich gefährlich: Rechnungen für die Behandlung längst Verstorbener, Manipulation von Rezepten oder sinnlose Behandlungen werden gegenüber den Kassen geltend gemacht. Besonders problematisch wird es dann, wenn wie im Fall der angeblichen Dialysepatienten Behandlungen durchgeführt werden, die nicht nur nicht notwendig, sondern sogar gesundheitsschädigend sind.
Jeder, der indes einen vermeintlichen Betrug vermutet, kann dies bei den Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen anonym im Internet melden, bei den AOKs etwa hier, beim GKV-Spitzenverband hier.