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Mietobergrenzen nachvollziehbar bestimmen

Bund und Kommunen wenden für die Übernahme der Unterkunftskosten etwa 15 Milliarden Euro jährlich auf. Jeder zehnte Haushalt und sogar jeder sechste Mieterhaushalt bezieht derzeit Leistungen der Grundsicherung. Dabei taucht immer wieder die Frage auf, wie hoch die Miete denn sein darf, damit Unterstützung gewährt wird.

Wer Grundsicherung erhält, dessen Miethöhe ist beschränkt - inwieweit ist allerdings oft eine Streitfrage. Foto: epd
Wer Grundsicherung erhält, dessen Miethöhe ist beschränkt – inwieweit ist allerdings oft eine Streitfrage. Foto: epd

Bund und Kommunen wenden für die Übernahme der Unterkunftskosten etwa 15 Milliarden Euro jährlich auf. Jeder zehnte Haushalt und sogar jeder sechste Mieterhaushalt bezieht derzeit Leistungen der Grundsicherung. Dabei taucht immer wieder die Frage auf, wie hoch die Miete denn sein darf, damit Unterstützung gewährt wird.
Damit die Kommunen die Mietobergrenzen nicht willkürlich festlegen (müssen), hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) jetzt einen Leitfaden herausgegeben. Er zeigt Schritt für Schritt, wie die Angemessenheitsregelungen hergeleitet und begründet werden können. Hinweise gibt es unter anderem zu möglichen Datenquellen und zur notwendigen Analysen zur Wohnungsmarktstruktur. Die Arbeitshilfe stellt außerdem Wege vor, wie die Kommunen dabei die Besonderheiten des örtlichen Wohnungsmarktes sowie Anbieter- und Nachfragestrukturen berücksichtigen können.
Mit dem Leitfaden soll Sorge dafür getragen werden, dass die Kommunen künftig die Kosten der Unterkunft für Empfänger der Grundsicherung nachvollziehbarer bestimmen können.

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