Anzeige

Mehr Rente nach neuem Recht?

Das Recht ändert sich laufend und damit auch die Rechte. Familienanwälte raten jetzt allen, die zwischen 1977 und 2009 geschieden wurden, ihre Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen. Insbesondere Frauen könnten aufgrund des neuen Versorgungsausgleichsrechts davon profitieren und mehr Rente erhalten.

Scheiden tut weh - und kostet. Für geschiedene Frauen könnte jetzt mehr Rente in Aussicht stehen - so sie zur richtigen Zeit geschieden wurden. Foto: epd
Scheiden tut weh – und kostet. Für geschiedene Frauen könnte jetzt mehr Rente in Aussicht stehen – so sie zur richtigen Zeit geschieden wurden. Foto: epd

Das Recht ändert sich laufend und damit auch die Rechte. Familienanwälte raten jetzt allen, die zwischen 1977 und 2009 geschieden wurden, ihre Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen. Insbesondere Frauen könnten aufgrund des neuen Versorgungsausgleichsrechts davon profitieren und mehr Rente erhalten.
Das neue Versorgungsausgleichsrecht gilt seit dem 1. September 2009. Jetzt wird es vor allem für diejenigen interessant, die ins Rentenalter kommen, aber noch nach altem Recht geschieden wurden. Denn womöglich wird die Rente deutlich verbessert. Das liegt daran, dass nach neuem Recht der Versorgungsausgleich anders berechnet wird. Alle, die in dem Zeitraum vom 1. Juli 1977 bis zum 1. September 2009 geschieden wurden und ausgleichsberechtigt waren, sollten ihren alten Beschluss prüfen lassen, rät Rechtsanwalt Klaus Weil, Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV: “Es betrifft überwiegend die Frauen und insbesondere diejenigen, deren Männer eine berufsständische Versorgung hatten, also Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, oder deren Männer betriebliche Altersversorgungen hatten.”
Nach der alten Berechnung basierte der Versorgungsausgleich auf der gesetzlichen Rente. Demnach wurden auch die berufsständische und die betriebliche Altersversorgung in eine so genannte volldynamische Rente umgerechnet. “Da konnten dann zum Beispiel aus 600 Euro monatlicher Betriebsrente 240 Euro gesetzliche Rente werden. Und davon bekam der berechtigte Ehegatte dann eben nur 120 Euro”, erläutert Weil. Heute wird immer in zwei Hälften geteilt, statt 120 Euro wären es dann also 300 Euro geworden.
Die Ungerechtigkeit von damals kann heute ausgeglichen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man ein gewisses Alter erreicht hat. Eine Abänderung ist frühestens sechs Monate vor Renteneintritt möglich. Außerdem wurde eine so genannte Wesentlichkeitsgrenze gezogen, das heißt, es müssen bestimmte Beträge überschritten sein, damit ein solcher Antrag bei Gericht gestellt werden kann. Ein Rentenberater oder ein Anwalt kann bei der Prüfung und auch beim Antragstellen helfen.
In den meisten Fällen sind die Frauen ausgleichsberechtigt. Sicher wird es vielen nicht leicht fallen, ihren Ex-Mann nun noch einmal in Anspruch zu nehmen, waren sie doch froh, die Scheidung hinter sich zu haben. Wer will schon alte Wunden aufreißen, wer will den alten Streit wieder hochkochen lassen. Das Verhältnis zum Ex-Mann und vielleicht sogar zu den Kindern könnte nachhaltig gestört werden. “Die Gefahr ist natürlich da”, meint auch Weil. “Aber man muss auch sehen, dass in vielen Fällen gar nicht der Ex der Betroffene ist, sondern der Versorgungsträger des Ex, der eigentlich von der damaligen Umrechnung der Einzige war, der profitiert hat.” Das Gesetz wurde geändert, um die fehlerhafte Rechtsanwendung von früher zu korrigieren. Das Verfahren, einmal in Gang gesetzt, ist relativ einfach. Es dauert etwa drei bis sechs Monate, je nachdem, wie schnell die Versorgungsträger ihre Auskünfte erteilen. Etwa eine Million Ausgleichsberechtigte, meist Frauen, können jetzt davon profitieren und mit deutlich mehr Rente rechnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content