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Vertrag mit Pflegeheim genau prüfen

Bevor man in ein Pflegeheim umzieht, sollte der Vertrag genau geprüft werden. Foto: epd
Bevor man in ein Pflegeheim umzieht, sollte der Vertrag genau geprüft werden. Foto: epd
Wenn die persönlichen Kräfte nachlassen und die Bewältigung des Alltags immer beschwerlicher wird – spätestens dann stellt sich die Frage nach der angemessenen Unterkunft und Versorgung. Neben der Pflege durch Angehörige oder in einem Pflegeheim etablieren sich auch immer mehr neue Wohnformen wie das Betreute Wohnen und Pflege-Wohngemeinschaften. Der Umzug in eine Einrichtung mit Vollversorgung ist meist eine endgültige Entscheidung, die gut geplant und geprüft werden sollte.
„Pflegebedürftige geben mit diesem Schritt einen Großteil ihrer Selbstständigkeit auf. Sie müssen sich deshalb auf ein Versorgungspaket, das Wohnen, Pflege und Betreuungsleistungen umfasst, vertrauensvoll verlassen können“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Grundlage für eine geregelte Vereinbarung zwischen dem Betroffenen und dem Träger einer Pflegeeinrichtung bildet das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das Bewohner besonders schützen will. Die Crux im Alltag: Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige kennen ihre darin verankerten Rechte nicht. Zum Verständnis der komplexen Materie hilft die Verbraucherzentrale NRW mit folgenden Hinweisen:
Nichts überstürzen: Wer für sich oder einen Angehörigen den Umzug in eine Einrichtung plant, bei der Wohnen mit Betreuungs- oder Pflegedienstleistungen verknüpft wird, sollte sich hierzu Informationen verschiedener Anbieter besorgen und die Angebote und Preise vergleichen. In den Unterlagen muss alles Wesentliche zur Unterkunft, zu den Dienstleistungen und Kosten verständlich aufgeführt und erklärt werden. Ganz wichtig: Schon im Vorfeld darauf achten, welche Pflege- oder Betreuungsleistungen im jeweiligen Angebot auf keinen Fall enthalten sind. Erst wenn alle Punkte sorgfältig geprüft und sämtliche offenen Fragen geklärt sind, kann die Tinte unter den Vertrag eines Anbieters fließen.
Vorsicht Zusatzkosten: Neben den üblichen Kosten für Wohnen, Verpflegung, Pflege- und Betreuungsleistungen enthalten einige Verträge Klauseln für Zusatzkosten. Diese Extras sind jedoch nicht immer zulässig. Die Verbraucherzentrale NRW ahndet etwa die Praxis von Pflegeheimen, die pauschal Zuschläge für Inkontinenzhilfen verlangen. Strittig sind auch finanzielle Posten für die Kennzeichnung der Wäsche und für die Begleitung von Fahrten zum Arzt. Interessenten an einer Einrichtung sollten kritisch und akribisch nachfragen, wofür Extrakosten anfallen und sich bei versierten Pflege-Beratungsstellen erkundigen, welche Zusatzleitungen berechnet werden dürfen.
Kurze Kündigungsfristen ein Muss: Ein Bewohner kann innerhalb der ersten zwei Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages fristlos kündigen, etwa wenn die Einrichtung doch nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Grundsätzlich können Bewohner von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen ihren Vertrag bis zum Monatsende lösen, sofern ihre Kündigung schriftlich bis zum dritten Werktag des betreffenden Monats bei der Einrichtungsleitung vorliegt. Die Einrichtung hat hingegen eine Frist von knapp zwei Monaten zu beachten, wenn sie einem Bewohner aus triftigem Grund kündigt. In der Regel muss sie dem oder der Leidtragenden dann einen Ersatz für Wohnen und Betreuung anbieten.
Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung bietet die Telefonhotline der Verbraucherzentralen unter der Rufnummer 01803-663377 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz (maximal 42 Cent pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz). Sprechzeiten: Montags von 9 bis 14 Uhr, dienstags von 13 bis 18 Uhr und mittwochs von 9 bis 14 Uhr.
Die Telefonhotline wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Verbraucherzentrale Bundsverband gemeinsam mit elf weiteren Verbraucherzentralen.

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