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Foto: epd
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Biete Bügeln, suche Hilfe im Garten. Der von Tauschringen und Zeitbanken organisierte geldfreie Austausch von Dienstleistungen wird immer beliebter. Dabei wird die Arbeitszeit für eine erbrachte Leistung gutgeschrieben und für eine selbst benötigte Dienstleistung eingetauscht. Ein neues Zeit-Spar-Modell zur ehrenamtlichen Betreuung von älteren Bedürftigen macht jetzt in der Schweiz auf sich aufmerksam. Seit diesem Juni helfen rüstige Senioren in St. Gallen ihren bedürftigen Altersgenossen und sammeln die geleisteten Arbeitsstunden, um sie Jahre später einzulösen.
Im Rahmen des Projekts Zeitvorsorge hat die Verwaltung der nordost-schweizerischen Stadt als Bürge die Garantie gegeben, dass die Arbeitsstunden nicht  verfallen. Sie können dann eingelöst werden, wenn der ehrenamtliche Helfer eines Tages selbst auf Unterstützung angewiesen ist, teilt das Expertenportal VoluNation mit.
Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Senioren über 60 zählen zum Beispiel einfache Hilfen im Haushalt, Begleitung bei Ausflügen und Behördengängen oder das Vorlesen aus der Zeitung. Nach den ersten Monaten sind die Erfahrungen in St. Gallen so positiv, dass nicht nur andere Städte und Gemeinden, sondern bereits ein ganzer Kanton über die Übernahme des Modells nachdenken. Auch von deutschen Seniorenverbänden wird das Projekt aufmerksam verfolgt.
Ziel des ehrenamtlichen Zeit-Spar-Modelles ist, den Hilfebedürftigen möglichst lange ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Pflegerische und medizinische Tätigkeiten sind ausgenommen, damit die Freiwilligenarbeit nicht mit professionell angebotenen Dienstleistungen konkurriert. Die einzigen Bedingungen an die Ehrenamtlichen sind, zuverlässig zu sein und angemessen mit älteren Personen umgehen zu können.
Die Stadt bürgt pro Freiwilligen für bis zu 750 angesparte Stunden, Ehepaare können auf einem gemeinsamen Zeitkonto doppelt so viele sammeln. Sollten zum Zeitpunkt der Einlösung keine Freiwilligen bereit stehen oder das Projekt abgebrochen sein, gleicht die Stadtverwaltung die Ansprüche finanziell aus, hierfür wurden im Vorfeld bereits vorsorglich Kredite bewilligt. Übertragen oder vererben lassen sich die Arbeitsstunden aus steuerrechtlichen Gründen allerdings nicht: Sollte der ehrenamtliche Helfer sterben, verfallen sie.

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