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Auch Gerichtsurteile werden gefälscht

Wenn Sie vor einem Rechtsfall stehen und nicht wissen, ob sie Recht oder Unrecht haben, dann informieren Sie sich vielleicht im Internet und suchen Gerichtsurteile, die sich mit ähnlichen Verfahren beschäftigen. Vermutlich gehen Sie dann davon aus, dass die Urteile im Netz nicht nur Rat geben, sondern auch aus echten Gerichtsverfahren stammen. Doch was ist, wenn man selbst diesen nicht mehr trauen kann?
Bildmontage: Blattwerkstatt.de
Bildmontage: Blattwerkstatt.de

Wenn Sie vor einem Rechtsfall stehen und nicht wissen, ob sie Recht oder Unrecht haben, dann informieren Sie sich vielleicht im Internet und suchen Gerichtsurteile, die sich mit ähnlichen Verfahren beschäftigen. Vermutlich gehen Sie dann davon aus, dass die Urteile im Netz nicht nur Rat geben, sondern auch aus echten Gerichtsverfahren stammen. Doch was ist, wenn man selbst diesen nicht mehr trauen kann?

Dass Betrüger selbst vor Urteilsfälschungen keinen Halt machen, hat nun die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt aufgedeckt. Eigentlich wollte sich ein Betroffener im Internet nur eine Route planen und registrierte sich dafür mit seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse auf einer Routenplaner-Website. Auf den ersten Blick wurde nicht ersichtlich, dass der Dienst etwas kostet. Es kam aber eine Rechnung per Mail mit der Bestätigung, dass ein zweijähriges Abonnement für 249 Euro abgeschlossen wurde. Der Betroffene fragte sich natürlich, ob die Rechnung wirklich seriös oder nur eine Abofalle sei. Deshalb forschte er im Internet nach und stieß dabei auf zwei Gerichtsurteile des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Amtsgerichts Mainz, die zugunsten der gewählten Routenplaner-Website ausfiel. Sie bestätigten, dass das Abonnement rechtens sei.

Daraufhin war der Betroffene ziemlich irritiert und war fast zu zahlen bereit. Im letzten Moment wendete er sich mit seinem Problem ber noch an die Verbraucherzentrale. Dabei wurde klar: Die Meldungen zu den Gerichtsurteilen waren zwar wie echte geschrieben- und dennoch Fälschungen! Die Verbraucherschützer bemerkten das daran, dass Gerichtsurteile immer eine Verfahrensnummer haben – dabei steht hinter einem Schrägstrich immer das Jahr, in dem das Verfahren begonnen wurde. Die genannten Urteile aus Frankfurt und Mainz liefen jedoch unter den Aktenzeichen „33 C 358/15“ und „8 C 257/15“. Das hieße also, dass beide Verfahren im Jahre 2015 begonnen haben. Dass jemand allerdings 2014 schon weiß, welche Urteile deutsche Gerichte im nächsten Jahr fällen würden, hielten die Verbraucherschützer aber dann doch für unwahrscheinlich.

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