Anzeige

Mehr Schwarzarbeit in der Pflege?

Auch für den Bereich der häuslichen Pflege gilt seit Anfang dieses Jahres der Mindestlohn. Experten sind in Sorge, dass Senioren und Angehörige deshalb verstärkt Angebote des Schwarzmarkts nutzen. „
Foto: epd
Der Mindestlohn könnte dazu führen, dass die Schwarzarbeit in der häuslichen Pflege in Zukunft stark zunimmt. Foto: epd

Auch für den Bereich der häuslichen Pflege gilt seit Anfang dieses Jahres der Mindestlohn. Experten sind in Sorge, dass Senioren und Angehörige deshalb verstärkt Angebote des Schwarzmarkts nutzen. „Steigende Kosten könnten dafür sorgen, dass sich besonders die Kunden mit geringen Einnahmen Alternativen suchen, auch illegale“, sagt Robert Szymczak, Geschäftsführer von Promedica Plus, dem Marktführer für die Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte.

„Wir warnen vor schwarz beschäftigten Betreuungskräften, weil sie keine soziale Absicherung oder rechtlichen Schutz haben.“ Diese Ansicht teilen auch Experten wie der Cottbuser Staatsrechtler Prof. Dr. Lothar Knopp, der als Experte für den rechtlichen Hintergrund häuslicher Pflegemodelle gilt: „Manche Kritiker lehnen diese Dienstleistungen pauschal ab oder behaupten, sie seien illegal. Das ist unzutreffend.“

In einem Beitrag über osteuropäische Pflegehilfen in der häuslichen Pflege und gesetzlichen Mindestlohn schreibt er: „Die Pflegesituation in Deutschland ist weitgehend katastrophal. Jahrzehntelange politische Debatten um die Reformierung des Gesundheitssystems sind bislang ergebnislos verpufft. Daran ändert auch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wenig, dessen Ziel etwa bessere Leistungen für Demenzkranke und deren Angehörige ist, sowie die Förderung neuer Wohnformen und die Bezuschussung privater Pflegezusatzversicherungen.

Echte Reformen vermisst man vor allem in der häuslichen Pflege. Die Betroffenen und ihre Angehörigen werden von der Gesundheitspolitik schlichtweg im Stich gelassen. Dagegen mehren sich insbesondere die Medienberichte zu teilweise desaströsen Zuständen in Alten- und Pflegeheimen. Tragfähige Konzepte und für Betroffene bezahlbare Alternativen zum Alten- und Pflegeheim im Rahmen der häuslichen Pflege vermag der deutsche Staat bis heute nicht zu entwickeln bzw. bereitzustellen. Sieben Betroffene wollen deshalb im Hinblick auf den Pflegenotstand jetzt auch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, unterstützt durch den Sozialverband VdK mit dem Ziel, den deutschen Staat zur Bereitstellung des sozialen Existenzminimums im Pflegebereich zu verpflichten. Sie berufen sich dabei auf die im Grundgesetz enthaltene allgemeine Sozialstaatsklausel, die gerade eine solche staatliche Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums vorsieht.

Der Einsatz osteuropäischer Pflegehilfen in der häuslichen Pflege in deutschen Haushalten ist deshalb für Betroffene und ihre Angehörigen häufig die einzige Alternative zum Alten- und Pflegeheim, um in Würde in den eigenen vier Wänden versorgt und betreut zu werden. Die Nachfrage nach osteuropäischen Betreuungskräften im Bereich der häuslichen Pflege steigt kontinuierlich, die vorliegenden Angebote entsprechender Agenturen passen sich an diese Nachfragesituation an.
Dies verkennen die Kritiker an dem Einsatz osteuropäischer Pflegehilfen gern, die teilweise ohne vertiefte Kenntnisse von den einzelnen Modellen pauschal und unzutreffend deren Illegalität behaupten oder sich lediglich einen Teilaspekt herausgreifen, um ihre Argumentation zu untermauern. Sie vergessen dabei nur zu gerne, dass letztlich der deutsche Staat diesen Markt selbst verursacht hat und die Betroffenen in der häuslichen Pflege auf sich gestellt sind. Wie bei jedem Markt ist selbstverständlich auch hier der Wettbewerb groß. Viele praktizierte Modelle sind durchaus legal, sie enthalten klare vertragliche Regelungen zwischen dem deutschen Kunden und dem ausländischen Arbeitgeber einerseits und der Vermittlungsagentur andererseits.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 hat die finanziellen Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege nunmehr verschärft. Von den „Wirtschaftsweisen“ wird er äußerst kritisch gesehen und von ihnen werden Korrekturen angemahnt. Der Sachverständigenrat für Wirtschaft weist in seinem Jahresgutachten auch zutreffend darauf hin, dass der Mindestlohn vor allem die Arbeitsnachfrage im Bereich einfacher Tätigkeiten belasten wird, wodurch in Bezug auf die häusliche Pflege eine Abwanderung in die Schwarzarbeit geradezu provoziert wird.
Auf diese Situation gilt es seitens der ausländischen Arbeitgeber und der Vermittlungsagenturen für osteuropäische Pflegehilfen zu reagieren, zugleich in dem Bewusstsein, dass es für diesen prosperierenden Markt bislang keine Alternative staatlicherseits gibt. Deutsche Modelle für eine sogenannte häusliche 24-Stunden-Betreuung stehen nach wie vor nicht zur Verfügung, ebenso wenig deutsche Pflegehilfskräfte. Umso mehr sind deshalb auch deutsche Sozialämter dazu aufgerufen, bei finanziellen Engpässen Betroffener aufgrund fehlender ausreichender Altersversorgung im Einzelfall unterstützend bzw. flankierend tätig zu werden.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content