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Vollmachten für Reisen mit den Enkelkindern

Vielleicht sind Sie ja gerade dabei, mit Ihren Enkelkindern in die Ferien aufzubrechen? Denken Sie an die Vollmacht von den Eltern, damit in den Ferien nichts schief gehen kann. Um Sie daran zu erinnern, habe diesen Beitrag nochmal hochgestellt.

Für Enkelkinder unter 18 Jahren haben allein die Eltern das Sorgerecht, auch wenn sie mit den Großeltern verreist sind. Eigentlich benötigen Großeltern schon eine Vollmacht der Eltern, wenn sie die Enkelkinder aus dem Kindergarten abholen, ganz sicher aber, wenn sie ein paar Tage zu Besuch sind, wenn sie sich längere Zeit bei ihnen aufhalten oder die Großeltern mit ihnen verreisen … und das gilt nicht nur für Auslandsreisen.

Es kann ja immer mal was passieren, eine Krankheit zum Beispiel oder ein Notfall, bei dem schnell reagiert werden muss. Nur wenn die Großeltern eine Vollmacht der Eltern haben, ist es möglich, dass sie (gewissermaßen stellvertretend für die Eltern) über medizinische Behandlungen entscheiden können. Haben die Großeltern keine Vollmacht und sind die Eltern (aus welchen Gründen auch immer) nicht erreichbar, dann darf der Arzt den Großeltern (eigentlich) nicht einmal Auskunft über den Gesundheitszustand der Enkelkinder geben. Medizinische Entscheidungen trifft er dann allein, die Großeltern werden wie fremde Außenstehende behandelt.

Ganz problematisch kann es für Großeltern ohne Vollmacht béi Auslandsreisen werden. Der Kinderausweis allein genügt meistens nicht, um nachzuweisen, dass sie mit den Kindern verwandt und mit Einverständnis der Eltern mit ihnen unterwegs sind. Kontrollbeamte vergewissern sich gerne durch die Vollmacht, dass die Kinder z.B. nicht entführt worden sind.

Großeltern wissen von diesen notwendigen Vollmachten meistens nichts  und sind bislang unbesorgt mit ihren Enkelkindern verreist. Eine Vollmacht der Eltern ist überaus sinnvoll und gibt den Großeltern Rechte, die sie sonst nicht hätten. Formulare dafür gibt es im Internet unter “Vollmacht für Großeltern Muster”.
Bei Auslandsaufenthalten sollte die Vollmacht auch beglaubigt sein.

 

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