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In Ruhe und Frieden sterben dürfen ist nicht selbstverständlich. Patientenzimmer in einem Hospiz am 22.01.2015. Foto: Werner Krueper, epd
In Ruhe und Frieden sterben dürfen ist nicht selbstverständlich. Patientenzimmer in einem Hospiz. Foto: Werner Krueper, epd

Viele Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes Lebensende ohne maximale Intensivmedizin. Dennoch sind sie oft unsicher, wie sie über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden sollen und was sie tun müssen, damit ihre Entscheidungen berücksichtigt werden. Erforscht hat dies Dr. Johanna Allmann, Ärztin am Klinikum Nürnberg. Wichtig ist, rechtzeitig mit den Angehörigen über eine Patientenverfügung zu sprechen.

Wie kann ich Vorsorge dafür treffen, dass mein Leben selbstbestimmt und würdig zu Ende geht? Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass in einer bindenden Patientenverfügung schriftlich festgehalten werden kann, ob bei Herzstillstand und schwerster Erkrankung eine Reanimation und intensivmedizinische Maßnahmen erfolgen sollen. Die Ärzte sind verpflichtet, dem dokumentierten Willen zu folgen, sofern die medizinische Indikation gegeben ist. Das wissen aber die wenigsten.

„Trotz der Gesetze zur Stärkung der Patientenwillens und der breiten öffentlichen Diskussion sind die meisten Menschen sehr unsicher, wie sie über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden sollen“, so das Resümee von Johanna Allmann. Patientenverfügungen liegen, wie ihre Befragung zeigt, in der Klinik nur selten vor. Deswegen empfiehlt die Nürnberger Ärztin, sich mit Angehörigen und nahestehenden Personen rechtzeitig über das Thema auszutauschen und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Die Realität sieht freilich anders aus. So ergab eine repräsentative Umfrage auf mehreren Stationen des Münchener Uniklinikums Rechts der Isar:

• Ältere Menschen sprachen sich häufiger gegen lebensverlängernde Maßnahmen aus, Frauen eher als Männer.
• 19,5 % der befragten Frauen und 12,1 % der Männer lehnten eine Wiederbelebung ab.
• Wer an einer Krebserkrankung oder chronischen Herzschwäche litt, sprach sich häufiger gegen eine Lebensverlängerung mit intensivmedizinischen Maßnahmen aus.
• Für den Fall der Prognose eines irreversiblen Hirnschadens lehnte eine deutliche Mehrheit (81%) lebenserhaltende Maßnahmen ab.
• Eine Patientenverfügung hat jeder Fünfte (22%); sehr wenige (2%) hatten sie im Krankenhaus dabei.

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