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Reform zu Lasten der ALG II-Bezieher?

Das Sozialgesetzbuch II soll bürgerfreundlicher werden. Ein Entwurf dazu wurde vom Bundeskabinett vorgelegt. Sozialverbände beurteilen das Reformvorhaben als zu wenig weitgehend. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es auch, unnötige Bürokratie zu vermeiden und die staatlichen Ressourcen nachhaltiger einzusetzen. Dazu sieht es zahlreiche Änderungen bei den Leistungen, aber auch im Verwaltungsverfahren vor.
"Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" - nicht nur der Titel des Formulars ist bislang sperrig. © epd-bild / Andrea Enderlein
“Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)” – nicht nur der Titel des Formulars ist bislang sperrig. © epd-bild / Andrea Enderlein

Das Sozialgesetzbuch II soll bürgerfreundlicher werden. Ein Entwurf dazu wurde vom Bundeskabinett vorgelegt. Sozialverbände beurteilen das Reformvorhaben als zu wenig weitgehend. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es auch, unnötige Bürokratie zu vermeiden und die staatlichen Ressourcen nachhaltiger einzusetzen. Dazu sieht es zahlreiche Änderungen bei den Leistungen, aber auch im Verwaltungsverfahren vor.

„Ein erster Schritt jedoch keine Reform, die eine spürbare Erleichterung für Betroffene oder Mitarbeitende der Jobcenter mit sich bringen wird“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die SGB II-Novelle. Eine solche Rechtsvereinfachung war seit 2014 geplant und wurde immer wieder verschoben. Als positiv bewertet die AWO beispielsweise, dass der Bewilligungszeitraum von sechs auf zwölf Monate verlängert werden soll.

Die mit dem Gesetz verbundene weitere Verankerung der Zielsetzung, Menschen ohne Berufsabschluss vorranging in eine Ausbildung und nicht in Arbeit zu vermitteln, wird von der AWO ebenfalls begrüßt. Auch kann es sinnvoll sein, sofort nach der Arbeitslosenmeldung mit der Eingliederungsarbeit zu beginnen, wenn die sonstigen Lebensverhältnisse der Personen, dies zulassen. Die AWO weist jedoch darauf hin, dass sich in der Erfahrung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände „Sofortangebote“ bisher als wenig praktikabel  und nachhaltig erwiesen haben, wenn diese nicht passgenau sowie qualitativ hochwertig waren.

Enttäuscht zeigt sich Stadler, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Sanktionen für junge Menschen nicht angegangen wurde: „Junge Menschen strenger zu sanktionieren als Erwachsene hat sich schon zu häufig als pädagogisch kontraproduktiv erwiesen. Im schlimmsten Fall treibt es die Jugendlichen aus dem Hilfesystem und aus damit der Gesellschaft.“

Fraglich ist, ob das Gesetz, wie wohl erhofft, die Jobcentermitarbeitenden so entlastet, dass diese die neu zu betreuenden Gruppe der Geflüchteten intensiv begleiten können. Damit ist eine zusätzliche Mammutaufgabe entstanden, die nun im Sinne aller Betroffenen bewältigt werden müsse.

Caritasverband warnt

„Die geplante Entbürokratisierung darf nicht zu Lasten der Leistungsempfänger gehen“, fordert der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes Georg Cremer anlässlich der Beratung der Rechtsvereinfachung im SGB II im Kabinett. Allerdings gingen einige Änderungen sehr zu Lasten der ALG II-Bezieher. So komme es immer wieder vor, dass das Bundessozialgericht die Verwaltungspraxis der Jobcenter für rechtswidrig erklärt.

“Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Leistungsempfänger in diesen Fällen dann keine Nachzahlungen mehr bekommen. Das ist unfair”, kritisiert Cremer. Nach wie vor gebe es Probleme bei der Bestimmung eines angemessenen Bedarfs für Heizung. Dieses Problem werde dadurch nicht gelöst, dass Kommunen jetzt  eine pauschale Obergrenze für Miete und Heizkosten einführen können.

Zu begrüßen sei hingegen die Regelung im Gesetzentwurf, dass geringe Zinseinkünfte, auch wenn sie jährlich ausgezahlt werden, das Arbeitslosengeld II nicht mindern. Auch die Tatsache, dass Leistungsempfänger künftig ihre Leistungen nur noch einmal im Jahr beantragen müssen, entlastet die Betroffenen. Positiv ist, dass Jugendliche mit hohem Förderbedarf durch eine neue Maßnahme im SGB II zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen und intensivere berufsorientierte Förderung erhalten sollen.

Einige wichtigen Punkte wurden bei diesem Gesetzgebungsverfahren bisher nicht angegangen. “Weiterhin führen rechtliche Vorgaben dazu, dass viele Langzeitarbeitslose in praxisfernen Parallelwelten gefördert werden statt in Beschäftigungen, die für den realen Arbeitsmarkt qualifizieren können. Dringend ist auch die Entschärfung des Sanktionsrechts für Jugendliche. So können beispielsweise nach wie vor Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft zum Wohnungsverlust führen”, kritisiert Cremer. Bei diesen Punkten besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf.

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