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Kassen zahlen Kniegelenks-Arthroskopie ab 1. April nicht mehr

Kein Aprilscherz: Ab 1 April zahlen die Krankenkassen keine Arthroskopie des Kniegelenks mehr. Bei bundesweit geschätzt 15 Mio Arthrosepatienten ist die Abschaffung dieser schonenden, minimalinvisiven Leistung als Regelleistung sehr schwierig.
Foto: epd
Foto: epd

Minimalinvasive, arthoskopische Operationen waren in Deutschlang bisher eine Standardoperation. So konnten den Patienten, die unter Kniearthrose litten ohne die Belastung eines großen chirurgischen Eingriffs geholfen werden, weil so beim Verschleiß im Knie die Schmerzen schnell reduziert werden konnten. Dabei wurden je nach Erkrankung zum Beispiel Gelenkflächen geglättet oder krankes Gewebe entfernt.

Dies war besonders für ältere PatientInnen wichtig, auch wenn hier die Grenzen dieser Methode sichtbar waren.

Das wird in Zukunft bei Kniegelenksarthrose nicht mehr möglich sein. Was weltweit als medizinischer Standard gilt, wird in Zukunft in Deutschland ab 1. April 2016 von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlt.

Schwierig ist dies deshalb, weil mit dem minimal invasiven Eingriff der Zeitpunkt einer Operation und der Einsatz einer Knieprothese hinaus geschoben werden konnte.

Die Neubewertung der minimalinvasiven Therapie erfolgte durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auf Antrag des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen. Kritiker gehen aber davon aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Entscheidung auf der Basis von Studien getroffen hat, die diesen Eingriff zu einseitig interpretiert haben. Weiter befürchten sie, dass jetzt eine Entscheidung zum Einsatz eines künstlichen Gelenks schneller fallen dürfte als bisher und damit gerade viele ältere PatientInnen dem Risiko einer großen Operation ausgesetzt sein dürften. Im Interesse der Ärzte und Patienten sei das nicht.

Die Alternativen zu Kniegelenks-Operationen sind:

– sanfte Reduktion der Schwellungen, Schmerzen etc. durch Kälteanwendungen,

– durch abschwellende Medikamente und Muskeltraining

– die Aktivierung der PatientInnen.

 

 

 

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