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Tote pfändet man nicht – außer man ist das Finanzamt

vignette_nosseck_bockMit dem Tod ist man alle Geldsorgen los, so die allgemeine Vorstellung. Für den, der nicht mehr unter uns weilt, stimmt das. Die Last allen Irdischen ist von seinen Schultern genommen. Für seine Erben stimmt das leider nicht. Im vorliegenden Fall ging es um eine kleinere Steuernachzahlung aus dem Jahr 2013, die nun fällig geworden ist. Das Finanzamt hatte Anfang April eine Mahnung geschickt.

Auf die Nachfrage von Angehörigen beim Finanzamt, ob ausstehende Zahlung noch zu leisten ist, hieß es barsch: ja unverzüglich, sonst wird gepfändet.
Liebe Finanzamtschefs, liebe Politiker, Finanzminister und sonstige Menschen mit Einfluss auf die Umgangskultur im Finanzamt. Bitte spendiert doch Euren Mitarbeitern mal mehr Fortbildungen in dieser Sache. Erster Kurs: Wie spreche ich mit etwas Feingefühl zu Menschen, die gerade einen nahen Angehörigen verloren haben und nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht, weil so viel zu erledigen ist.

Zweiter Kurs: Ladet Gerontologen und Mitarbeiter von Angehörigenberatungen ein. Lasst Euch Fotos von Wohnungen zeigen, in denen alte Menschen jenseits der 80 oder 85 leben. Seht ihr die Papierberge, die dort aufgehäuft wurden, das Chaos, das unter dem Vorwand aufzuräumen geschaffen wurde? Davon solltet ihr Kenntnis nehmen und eine automatische Fristverlängerung in solche Fällen gewähren. Das wäre Bürger freundlich und einer Gesellschaft angemessen, die sich doch bekanntermaßen im demografsichen Wandel befindet.
Oder man greift eine alte Forderung von mir auf und befreit alle über 80-Jährigen von der Steuer. Das wäre eine echte Wohltat und viel besser als viele Ausnahme-Rentenregelungen wie die Lebensleistungsrente und andere Spezialformen.
Denkt mal darüber nach!

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