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Massive Kritik an Regelung zu Immobilienkrediten für Ältere

Neubausiedlung in Ratingen, Nordrhein-Westfalen. Wenn die Kinder später aus dem Haus sind, haben die Eltern viel Platz. Foto: epd
Neubausiedlung in Ratingen, Nordrhein-Westfalen. Wenn die Kinder später aus dem Haus sind, haben die Eltern viel Platz. Foto: epd
Bundesjustizminister Heiko Maas will älteren Menschen und jungen Familien den Zugang zu Immobilienkrediten wieder erleichtern. Wie er der „Rheinischen Post“ sagte, soll die deutsche Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie überprüft werden. Nicht erwünschte Wirkungen sollten schnell abgeschafft werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt diese Ankündigung: „Wir sind froh, dass jetzt intensive Gespräche stattfinden, denn eine Nachbesserung ist dringend notwendig. Um unnötige Hürden für die Kreditvergabe abzubauen, sollten künftig alle Handlungsspielräume der Richtlinie genutzt werden. Die enge deutsche Auslegung schießt deutlich über das Ziel hinaus, Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen. Stattdessen kommt es vermehrt zu Fällen, in denen solide Kreditwünsche nicht erfüllt werden können.“

Netzer betont erneut, dass Optionen, die eine weniger rigide Bonitätsprüfung für Wohnbaudarlehen ermöglichen und damit die Kreditvergabe erleichtern, in Deutschland nicht offen gehalten worden sind. Andere Länder hätten die europäische Richtlinie wesentlich verbraucherfreundlicher umgesetzt haben. „Hier muss nachgebessert werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz muss so korrigiert werden, dass unsere Kreditnehmer – vor allem Senioren und junge Familien – keinen Nachteil erleiden“, so Netzer.

Für Darlehensentscheidung und -konditionen ist mit der seit 21. März gültigen Richtlinie ausschlaggebend, ob der Kreditnehmer das Darlehen über die gesamte Laufzeit aus seinem laufenden Einkommen bedienen kann. Nicht der Wert der Immobilie, sondern liquide Mittel sind dabei ausschlaggebend. Das Gesetz verpflichtet Banken und Sparkassen im Moment dazu, Kreditvorhaben, die die jetzt engeren Vorgaben nicht erfüllen, abzulehnen. Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sorgt mit unbestimmten Rechtsbegriffen für große rechtliche Unsicherheit. Banken wissen nicht mehr, an wen überhaupt noch Kredite vergeben dürfen. Das Nachsehen haben in besonderem Maße junge Familien und Senioren.

Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann: “Die aktuelle Praxis zeigt, dass einige Banken nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mehreren Altersgruppen die Finanzierung des Eigenheims verwehren. Davon betroffen sind vor allem junge Familien die Eigentum erwerben wollen und Senioren, die ihre Immobilie altersgerecht sanieren möchten – sie sind nach den unklaren gesetzlichen Regelungen überwiegend als “nicht kreditwürdig” einzustufen. Dies ist weder angemessen, noch von der EU-Richtlinie so bezweckt.”

48 Prozent der Senioren in Deutschland leben in der eigenen Immobilie – in Westdeutschland sind es mit 54 Prozent deutlich mehr als in Ostdeutschland mit 33 Prozent. Dies geht aus einer Pressseerklärung der Deutschen Leibrente hervor. Der Großteil der Ruheständler lebt dabei im Einfamilienhaus, nur jeder fünfte wohnt in der eigenen Wohnung. Im Vergleich zu den Erwerbstätigen ist die Eigentumsquote der Senioren damit deutlich höher – eine gewollte Entwicklung, denn mit dem Eintritt in den Ruhestand verringern sich die Einnahmen und daher ist es wichtig, mietfrei zu wohnen.

Doch die eigene Immobilie als beliebteste Form der Altersvorsorge wird für Senioren zur Last, wenn unvorhergesehene Reparaturen oder ein barrierefreier Umbau finanziert werden müssen. Denn solche Ausgaben können Ruheständler oft nicht aus den eigenen Rücklagen tragen. Wie eng die finanzielle Situation vieler Senioren ist, belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Bereits ein Drittel ihrer Lebenskosten decken Ruheständler, indem sie ihr Erspartes aufzehren. Selbst damit aber können sie kaum ihre Ausgaben decken, bei den 65- 70-Jährigen ergibt sich sogar eine kleine Lücke und oft ist das gesamte Vermögen in der eigenen Immobilie fest gebunden.

Mit einem Kredit von ihrer Bank können die meisten Ruheständler in einer solchen Situation jedoch nicht mehr rechnen. Denn seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Frühjahr dieses Jahres darf bei der Kreditentscheidung nur noch die persönliche und finanzielle Situation des Kunden im Vordergrund stehen, der Wert der Immobilie an sich spielt keine Rolle mehr. Zudem arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer ergänzenden Richtlinie, die die Immobilienkreditvergabe sogar noch weiter verschärfen könnte. Dies führt zu paradoxen Situationen. So bekommen nach Angaben von Banken selbst Senioren mit einem abbezahlten Haus im Wert von 500.000 Euro, aber einer geringen Rente, heute keinen Immobilienkredit von 20.000 Euro mehr für den seniorengerechten Umbau ihres Bades.

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