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Klinik muss Nachsorge lückenlos organisieren

Auch nach der ist oft ärztliche Betreuung nötig. Über das, was getan werden muss, sollten sich Patienten vor der Entlassung genau informieren. Foto: epd

Rezept, Rollator oder Reha, all das regelt der neue Rahmenvertrag: Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, benötigen meist auch danach noch medizinische Nachsorge, Hilfsmittel oder Pflege. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus. In der Praxis hat das bislang oft nicht funktioniert. Seit Oktober letzten Jahres ist in dem Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten genau festgeschrieben, welche Aufgaben Kliniken beim Entlassmanagement von Patienten übernehmen müssen.

„Patienten müssen zum Beispiel nach der Entlassung nicht mehr einen Umweg über ihren Hausarzt gehen, sondern können ein von ihrer Klinik ausgestelltes Rezept über Medikamente sofort in der Apotheke einlösen“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW ein positives Beispiel. Nachfolgend die wichtigsten Nachsorgepflichten der Kliniken:

Vorabinfos und Einwilligung

Das Entlassungsmanagement dient Patienten, die voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden und im Anschluss weitere Hilfen benötigen. Krankenhäuser sind hierbei verpflichtet, Patienten schriftlich über Ziele und Inhalte des Entlassmanagements zu informieren. Und Patienten müssen dem Übergang in die ambulante Versorgung und der damit verbundenen Weitergabe ihrer persönlichen Daten mit ihrer Unterschrift zustimmen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für Teileinwilligungen, wie die Weitergabe der Daten an die Krankenkasse. Solche Rückzieher können allerdings dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht rechtzeitig bereitstehen.

Der Ablauf der Anschlussversorgung

Das Entlassmanagement sollte so früh wie möglich in Gang gesetzt werden. Hierzu muss der behandelnde Arzt – falls erforderlich – mit den Pflegekräfte, dem Mitarbeiter des Sozialdienstes und dem Apotheker den genauen Versorgungsbedarf ermitteln und in einem Entlassplan eintragen. Rechtzeitig vor der Entlassung muss die Klinik den weiterbehandelnden Arzt und Pflegedienst über die nötige Weiterversorgung informieren und hierzu möglichst schon Termine vereinbaren. Falls zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu genehmigen sind, hilft das Krankenhaus bei Bedarf, die Unterlagen auszufüllen und weiterzuleiten. Die Krankenkassen prüfen die Anträge, beraten die Patienten und nehmen Kontakt zu den Leistungsanbietern, beispielsweise zu Sanitätshäusern, auf. Patienten können Ärzte, Pflegedienst, Physiotherapeuten und Apotheker selbst aussuchen. Diese Wahlfreiheit darf durch das Entlassmanagement nicht einschränkt werden.

Leistungen und Verordnungen sind aufgelistet

Am Tag der Entlassung erhalten Patienten einen Entlassbrief. In dem Schreiben sind die persönlichen Patientendaten, Diagnosen, Befunde, der Name des behandelnden Klinikarztes plus Rufnummer für Rückfragen, Empfehlungen für die weitere Behandlung und Informationen zur Arzneimitteltherapie enthalten. Darin sind auch alle Verordnungen und weiterversorgenden Einrichtungen  aufgeführt. Einen Medikationsplan gibt’s extra. Außerdem bekommen Patienten sämtliche Verordnungen, die sie im Anschluss an ihren Klinikaufenthalt benötigen. Die Krankenhäuser dürfen Arzneien, Heil- und Hilfsmittel oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Pflegeleistungen lediglich für sieben Tage verordnen. Darüber hinaus müssen Patienten ihren weiteren Bedarf mit einem niedergelassenen Arzt klären.

Bei Problemen helfen Arzt oder Sozialdienst

Klinikpatienten, die unsicher sind, wer sich um ihr Entlassmanagement kümmert, können sie sich an den behandelnden Arzt im Krankenhaus oder an den dortigen Sozialdienst wenden. Problemen können der Beschwerdestelle des jeweiligen Krankenhauses oder dem zuständigen Patientenfürsprecher gemeldet werden. Kontaktdaten stehen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und online in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung unter www.weisse-liste.de. Auskünfte zu Patientenrechten bieten zum Beispiel 20 lokale Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontaktdaten unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.

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