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Kasse unterstützt Suche nach Haushaltshilfe

Eine Hilfe im Haushalt ist nach dem Krankenhausaufenthalt oft ein Muss. Die gesetzliche Krankenkasse muss bei der Suche nach geeigneten Fachkräften unterstützen. Foto: epd

Was tun, wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt zuhause auf Unterstützung angewiesen ist? Die gesetzlichen Krankenkassen helfen Versicherten auf jeden Fall nicht auf Anhieb bei der Suche nach einer Haushaltshilfe. Obwohl Kassen ihre Klienten bei Bedarf mit einer professionellen Haushaltshilfe versorgen müssen, wählen deshalb acht von zehn Anspruchsberechtigten die ebenfalls mögliche Kostenerstattung, um sich von Ehepartnern, Verwandten, Freunden und Nachbarn versorgen zu lassen.

Die Aufwandsentschädigung dafür fällt nicht gerade üppig aus. Im letzten Jahr zahlten die meisten Kassen für die private Hilfe 9,25 Euro pro Stunde, teilweise deutlich weniger. Dies sind die Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW unter 28 gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen zu deren Umgang mit der benötigten Unterstützung beim Einkaufen, Putzen und Kochen im Notfall. „Dass Krankenversicherte den von den gesetzlichen Kassen bewilligten Service im Haushalt lieber von vertrauten Menschen statt von einer professionellen Fachkraft in Anspruch nehmen, liegt auch an der mangelnden Unterstützung der Krankenkassen“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den halbherzigen Service der befragten Kassen.

Wenn Patienten mit schwerer Krankheit, nach einem Eingriff oder Krankenhausaufenthalt nicht sofort wieder auf die Beine kommen, brauchen sie meist kurzfristig Hilfe. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber seit Anfang 2016 den Anspruch auf Hilfe im Haushalt erweitert und hierbei besonders Alleinstehende, Alleinerziehende, aber auch Verheiratete, deren Partner berufstätig sind, im Blick gehabt. Doch noch immer bieten die Krankenkassen laut der Erhebung für diese Zielgruppe keinen ausreichenden Service an.

Krankenkassen in der Pflicht

Nur etwas mehr als die Hälfte der befragten Krankenkassen greifen den Versicherten durchgängig mit Kontaktdaten zu Dienstleistungsunternehmen oder Wohlfahrtsverbänden unter die Arme, selbst wenn diese explizit eine Haushaltshilfe als Sachleistung benötigen. Konkrete Kontakte zu Fachkräften werden noch seltener – nämlich nur von einem Drittel der Kassen – vermittelt. Nach Auskunft der befragten Kassen kümmern sich die Versicherten in aller Regel selbst um eine Haushaltshilfe – egal ob es sich um eine professionell oder privat arbeitende Person handelt. Selbst wenn Versicherte nach eigenen Angaben keine Haushaltshilfe finden, stellen nur 70 Prozent der befragten Krankenkassen eigene Recherchen an.

„Konkrete Hilfen bekommen Versicherte erst am Ende einer Kette von vergeblichen Versuchen“, bilanziert Schuldzinski: “Sie werden mit der Suche nach einer Haushaltshilfe weitestgehend alleine gelassen. Die Folge: In ihrer Not übertragen Versorgungsbedürftige die erforderlichen Aufgaben häufig an Angehörige oder Freunde, obwohl der Gesetzgeber hierzu einen anderen Weg geebnet hat. Haushaltshilfen sind jedoch nicht so leicht zu finden. Verbände, Pflegedienste und gewerbliche Dienstleister sind regional unterschiedlich stark vertreten und arbeiten unter vielen verschiedenen Bezeichnungen.

Private Helfer werden schlecht bezahlt

Für die meist privaten Helferinnen und Helfer rechnet sich der Einsatz nicht: Sieben von zehn Krankenkassen zahlten im letzten Jahr den vom Spitzenverband der Krankenkassen empfohlenen Stundenlohn von 9,25 Euro für eine Fachkraft. Fünf Krankenkassen zahlten deutlich weniger, eine Krankenkasse sogar nur fünf Euro. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,84 Euro, der Tariflohn für eine professionelle Haushaltshilfe ohne Fachausbildung 10,31 Euro. Ehepartner, die für die Aufwandsentschädigung auf ihr Gehalt verzichten, erhalten somit meist weniger als im Job. Angehörige, die in die Rolle der hilfreichen Fee schlüpfen und keinen Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können, gehen leer aus.

Damit Betroffene im Notfall Versorgungslücken im Haushalt individuell angepasst und effizient schließen können, fordert die Verbraucherzentrale NRW von den gesetzlichen Krankenkassen, den Zugang zur Sachleistung „Haushaltshilfe“ zu vereinfachen, die Sachleistung bei der Antragstellung deutlich zu nennen und zu erläutern, örtliche Dienstleister und Vertragspartner zu ermitteln und mit der Antragstellung bekannt zu geben sowie bei Bedarf die organisatorische Abwicklung für Versicherte komplett zu übernehmen. Außerdem sollte der GKV-Spitzenverband seine Empfehlung zur Kostenerstattung von derzeit 9,50 an die üblichen Tarifvereinbarungen anpassen. Krankenkassen sollten zudem die Höhe des Mindestlohns zum Maßstab für ihre Aufwandsentschädigung machen.

Versicherte sollten ihre Ansprüche geltend machen

Versicherte, die eine Haushaltshilfe benötigen und weder private noch professionelle Ansprechpartner kennen, sollten dies gegenüber ihrer Krankenkasse beim ersten Kontakt äußern. Anspruchsberechtigte sollten auch darum bitten, dass die Kasse passende Dienstleister sucht, im Vorfeld die Kostenübernahme und die Verfügbarkeit klärt, damit Versicherte nur noch zeitliche oder persönliche Absprachen treffen müssen.

Der ausführliche Bericht der Verbraucherzentrale NRW zur Bewilligung von Haushaltshilfen nach einem Klinikaufenthalt ist einsehbar im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/haushaltshilfe-umfrage.

 

 

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