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Entlassmanagement kann Patient fordern

Nach der Entlassung aus der Klinik sind oft Folge-Therapien und Tipps wichtig. Viele Krankenhäuser informieren Patienten darüber aber nicht genügend. Foto: epd

Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter, welche stationären Behandlungen sind nötig, wie begründe ich diese gegenüber der Krankenkasse? Wichtige Fragen für viele Patienten, die der Gesetzgeber mit Vorgaben zum sogenannten Entlassmanagement geregelt hat. Ein Jahr nach Einführung des Rahmenvertrags Entlassmanagement (EM) werden aber lediglich 35,8 Prozent der Krankenhauspatienten über das Pflichtangebot des EM ihrer behandelnden Klinik informiert. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) unter der Leitung von Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG).

Noch weniger, nämlich 26,6 Prozent aller Patienten, wurden schriftlich über Inhalt und Ziele des EM in Kenntnis gesetzt. Studienleiter Braun: “Solange nicht ausnahmslos alle Krankenhauspatienten mit einem nachstationären Behandlungsbedarf, also mindestens die 42,1 Prozent schwer und chronisch Erkrankten, vollumfänglich informiert werden, ist der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nicht erfüllt. Erst wenn das erreicht ist, sind eine erfolgreiche Vorbereitung der Krankenhauspatienten auf die Zeit nach ihrem Klinikaufenthalt und ein optimaler Heilungsverlauf möglich”, sagt Braun.

Kaum Entlasspläne

Der mangelhafte Informationsgrad hat somit zur Folge, dass weniger als ein Fünftel (19,2 Prozent) der Patienten einen Entlassplan zu ihrem Behandlungsbedarf an die Hand bekommen. Von den Studienteilnehmern, die nach ihrer Entlassung genehmigungspflichtige Leistungen der Krankenkasse benötigten, erhielten weniger als ein Drittel (29,3 Prozent) Unterstützung bei der Bearbeitung der dafür notwendigen Antragsunterlagen. “Unerfreulich ist zudem, dass 37,1 Prozent derer, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, keine bekamen”, sagt Dr. Braun.

Besser sieht es bei der Aufklärung der Patienten über Art und Behandlung ihrer Krankheit aus. 83,7 Prozent der Befragungsteilnehmer gaben an, ausreichend über ihre Krankheit und Behandlung informiert worden zu sein. Aber: 40,0 Prozent der Patienten erhielten keine Erklärung zur Selbsthilfe zur Genesung, obwohl der Bedarf bestand. Weiterhin wurde mit 45,7 Prozent entgegen der Notwendigkeit nicht darüber gesprochen, wie sie nach ihrer Entlassung ihre gewohnten Alltagsaktivitäten wieder aufnehmen könnten. 85,4 Prozent erhielten einen (vorläufigen) Entlassbrief und 81,8 Prozent der Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen mussten, bekamen einen Medikationsplan mit nach Hause.

Über die Studie

Ein Jahr nach Einführung des Rahmenvertrags Entlassungsmanagement hat die hkk dazu 1.200 Versicherte, die im April 2018 im Krankenhaus waren, schriftlich befragt. Das Ziel des am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Rahmenvertrags ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Hierzu gehört unter anderem eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

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