Anzeige

Pflegedokumentation: Einsicht fordern erlaubt

Die umfangreiche Akte mit der Pflegedokumentation. Hier muss jede Heim-Leistung verzeichnet sein. Foto: epd

Wie oft wurde meine Mutter letzte Woche im Pflegeheim geduscht? Wurden wirklich die richtigen Tabletten und die verordnete Flüssigkeitsmenge verabreicht? Gab es Abweichungen im Pflegealltag?

Bewohner in Pflegeheimen und ihre Angehörigen haben nicht selten Fragen an die Qualität der Pflege. Wer sich nicht allein auf die Auskunft der Pflegekräfte verlassen will, sollte sich die Pflegedokumentation anschauen, die mit einer Patientenakte vergleichbar ist.

In ihr wird das Pflegeziel und der Pflegeplan festgelegt und der Pflegeverlauf im Einzelnen beschrieben. Die Pflegedokumentation ist sowohl für die offiziellen Qualitätsprüfungen wichtig, als auch bei der Aufdeckung von Pflegefehlern und Pflegemängeln, die möglicherweise zu einer Haftung des Betreibers führen können, hilfreich.

Selbstverständlich hat jeder zu Pflegende das Recht diese Akte einzusehen – auf Wunsch auch regelmäßig. In vielen Fällen sind Heimbewohner aber so schwach, dass sie selbst eine solche Einsichtnahme nicht mehr veranlassen können. Dann dürfen Angehörige, Freunde oder Betreuer diese Aufgabe wahrnehmen – auch über den Tod des Betroffenen hinaus. Voraussetzung ist, dass sie über eine Vollmacht verfügen, die sich ausdrücklich auf die gesundheitliche Sorge erstreckt.

Einsichtnahme bedeutet wörtlich, dass man das Dokument dort, wo es aufbewahrt wird, einsehen kann. Um den Inhalt zu verstehen, möchten die meisten Menschen aber eine Kopie der Dokumentation, um sie zu Hause in Ruhe zu studieren. Nach Auffassung des BIVA-Pflegeschutzbundes und einiger Landesheimgesetze umfasst das Recht auf Einsichtnahme auch das Recht, Kopien zu machen. Die Kosten dafür werden in der Regel von dem getragen, der die Auskunft verlangt. Grundsätzlich empfiehlt der BIVA-Pflegeschutzbund, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen, um sich von der tatsächlich erfolgten Pflege ein objektives Bild zu verschaffen und mögliche Unsicherheiten auszuräumen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Er ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

Der BIVA bietet weiterführende Informationen zum Thema in seiner Broschüre „Einsichtnahme in die Pflegedokumentation – Die Pflegedokumentation – (k)ein Geheimpapier? Wer darf Einblick nehmen?“ Die Broschüre steht  hier als kostenfreier Download zur Verfügung.

Andere nützliche Publikationen finden Sie unter  www.biva.de/publikationen, z.B.:

Zum Thema Pflege:

  • Antragsberechtigung für Pflegegutachten: Eine Orientierungshilfe zur Frage der Höherstufung. Wer beurteilt, ob jemand pflegebedürftig ist? Vor allem aber: Wer entscheidet, ob und welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden? Wie die Rechtslage ist und was man tun kann, wenn man sich unrechtmäßig übergangen fühlt, dazu soll dieser kleine Ratgeber einen Überblick geben. Hier geht es zum kostenfreien Download.
  • Übersicht: Leistungen der Pflegeversicherung: Wer pflegebedürftig und damit auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, erhält finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung hat jedoch nicht den Zweck, eine pflegerische Versorgung für den Einzelnen zu organisieren oder alle Kosten zu übernehmen. Die Übersicht zeigt, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen übernommen werden. Kostenfrei als PDF herunterladen.
  • Hilfsmittel in der Pflege: Wann und von wem kann ich ein Hilfsmittel erhalten? Wer bezahlt es? Ein Überblick zum Thema Hilfsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Pflege- und Seniorenheimen, hier kostenfrei als PDF zum Download.

Zu den Themen Vorsorge und Recht:

  • Anleitung zum Lesen eines Heimvertrags: Der Umzug in ein Pflegeheim kommt für viele Betroffene plötzlich und ungeplant. Zumindest werden sich die wenigsten Menschen vorher Gedanken darüber gemacht haben, was eigentlich in einem Wohn- und Betreuungsvertrag (wie der „Heimvertrag“ korrekt heißt) stehen muss. Lesen Sie in diesem Kurzratgeber, worauf Sie in einem solchen Vertrag achten sollten. Kostenfrei als PDF herunterladen
  • Das richtige Pflege- und Seniorenheim – Informationen und Checkliste: Welche Wohnformen im Alter gibt es? Worauf muss ich bei der Wahl achten? Die Checkliste hilft dabei, konkrete Angebote zu vergleichen und genauer herauszufinden, welches zu den eigenen Wünschen passt. Hier geht es zum kostenfreien Download
  • Betreutes Wohnen – Informationen und Checkliste: Das Betreute Wohnen, also das unabhängige Leben im eigenen Haushalt, in dem man aber im Bedarfsfall Verpflegung und Betreuung erhält, wird in den letzten Jahren zunehmend beliebt. In dieser Broschüre werden alle Fragen dazu beantwortet: Eignet sich diese Wohnform für mich? Worauf muss ich bei der Wahl achten? Die Checkliste hilft dabei, konkrete Angebote zu vergleichen und genauer herauszufinden, welches zu den eigenen Wünschen passt. Hier ist der kostenfreie Download erhältlich.
  • Rechtsprobleme beim betreuten Wohnen für Senioren: Eine Übersicht über die wesentlichen Rechtsfragen bei der Verknüpfung von Wohnen und Betreuung. Die Broschüre hilft bei Abschluss eines Vertrages für betreutes Wohnen falsche Erwartungen und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Hier kostenfrei als PDF zum Herunterladen.
  • Hausrecht in Heimen: Hausverbote mit Zusatzregelungen – wer kann bestimmen, wer sich wann im Heim aufhalten darf? Hier ist der kostenfreie Download erhältlich.
  • Selbstbestimmt Vorsorge treffen: Ein Ratgeber zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, inklusive Musterformulare. Hier erhältlich als kostenfreier PDF-Download.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Aktuelle Beiträge

Skip to content