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Im Sterbefall kommt oft die Polizei ins Haus

Bei Erdbestattungen wird keine zweite Leichenschau veranlasst, bei Feuerbestattungen schon. Dabei treten manchmal auch Dinge zu Tage, die für die Polizei interessant sind. Foto: epd

Verstirbt eine Person, ist das für die Angehörigen eine schwierige Situation – insbesondere dann, wenn der Hausarzt eine unklare Todesursache oder einen nichtnatürlichen Tod bescheinigt. Denn das bedeutet, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten muss. Dabei wird festgestellt, ob eventuell ein vorheriger Unfall zum Tod geführt hat, ob sich die Person selbst getötet hat oder ob vielleicht sogar Fremdverschulden die Ursache für das Ableben ist.

Uwe Chrobok hat schon viele Tote gesehen. Er ist der Leiter des Sachgebiets „Todesermittlungen, unbekannte Tote“ beim LKA Hamburg. Der Kriminalhauptkommissar und seine acht Kolleginnen und Kollegen sind dann im Einsatz, wenn in Hamburg ein Notruf eingeht, dass eine Person leblos aufgefunden wurde. Wie die Feuerwehr und der Rettungsdienst fahren sie dann zum Ort des Geschehens, um die Situation zu prüfen. In anderen Fällen werden sie hinzugezogen, weil ein Hausarzt bei der Leichenschau Auffälligkeiten festgestellt hat. „Gibt es Grund zur Annahme, dass die Umstände, die zum Tod geführt haben, nicht natürlich waren oder der Sachverhalt weiterführend geklärt werden muss, werden Ermittlungen eingeleitet und die Leiche an die Rechtsmedizin überstellt. Die führt dann eine äußere Leichenschau durch“, erklärt Chrobok. Gibt es Anhaltspunkte für Fremdverschulden, findet zudem eine innere Leichenschau statt, bei welcher der Leichnam geöffnet wird.
Bestattung nach Freigabe möglich

Je nachdem, was bei den Leichenschauen herauskommt, wird der Fall abgeschlossen oder es folgen Ermittlungen, die von anderen polizeilichen Abteilungen, etwa der Mordkommission, übernommen werden. Gibt es keine Auffälligkeiten oder ist der Sachverhalt klar, wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Von den jährlich etwa 18.000 Sterbefällen in Hamburg bearbeitet Chroboks Team rund 6.300. Dass es dafür eine separate Einheit gibt, ist in Deutschland einmalig. „In Berlin wird beispielsweise jemand vom Kriminaldauerdienst eingesetzt. In anderen Großstädten ist es wieder anders“, berichtet der Kriminalhauptkommissar.

Viele Hausärzte setzen bei der Leichenschau ein Häkchen bei „natürliche Todesursache“, etwa wenn die Person aufgrund eines Herzinfarkts verstorben ist. Das Problem: Eine natürliche Ursache ist manchmal zwar der unmittelbare Grund für den Tod, nicht aber der Auslöser. „Man muss zwischen Ursache und Art unterscheiden“, erklärt Chrobok. „Selbst bei einer natürlichen Ursache wie einem Schlaganfall kann es sein, dass äußere Umstände – sei es Fremdeinwirkung oder ein Unfall – dafür verantwortlich sind, dass die Person gestorben ist. Das verwechseln manche Ärzte, weshalb der Totenschein am Ende fehlerhaft sein kann und man uns erst gar nicht benachrichtigt.“

Eine solche Situation ist ihm in besonderer Erinnerung: Ein Mann, der aufgrund eines Autounfalls schwerstbehindert war, verstarb einige Monate später an einer Lungenentzündung. Der Hausarzt bescheinigte: natürliche Todesursache. Zwar führte die Lungenentzündung unmittelbar zum Tod. Wie eine äußere und eine innere Leichenschau ergaben, war diese jedoch eine Spätfolge des Unfalls. Durch die Behinderung war der Mann bettlägerig, was den Krankheitsverlauf auslöste. „Richtiger wäre gewesen, „ungeklärte Ursache“ im Totenschein anzukreuzen. Das hat für ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu Folge. Doch auch der Unfallverursacher wird sich verantworten müssen – der Verstorbene war der Beifahrer. Durch dessen Tod handelt es sich juristisch nicht mehr um fahrlässige Körperverletzung, sondern um fahrlässige Tötung.“

Eine Broschüre gibt Tipps, wie man sich bei Todesfällen evrhalten soll, wenn die Todesursache unklar ist.

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