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	<title>sechs+sechzig &#187; Recht &amp; Verbraucher</title>
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	<description>Hier surfen die neuen Alten</description>
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		<title>Anlaufschwierigkeiten beim P(fändungs)-Konto</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 10:44:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[P-Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherzentrale Bayern]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Großen und Ganzen geht es der älteren Generation finanziell nicht schlecht. Aber Forscherinnen und Forscher warnen vor zunehmender Altersarmut. Da ist es gut, wenn man sich heute – auch als Älterer – vielleicht um ein so genanntes Pfänderschutz-Konto (kurz P-Konto) kümmert. Ab 1. Juli kann jedes Girokonto in ein solches P-Konto umgewandelt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern hat sich die Praxis der Banken angesehen und kommt zum Ergebnis: Verbesserungsbedürtig.
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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		</div>
<p><div id="attachment_4359" class="wp-caption aligncenter" style="width: 650px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/09/P-KOnto.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/09/P-KOnto.jpg" alt="" title="P-KOnto" width="640" height="425" class="size-full wp-image-4359" /></a><p class="wp-caption-text">Probleme, weil die Pfändung droht. Da hilft es, wenn ein P-Konto eingerichtet wurde.</p></div>Das neue Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) schützt das Kontoguthaben<br />
anhand von Freibeträgen automatisch vor Pfändungen. Die gesetzliche<br />
Neuregelung ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht nur für<br />
Schuldner eine Verbesserung. Auch Gerichte und Banken können viel Arbeit<br />
sparen, und die Gläubiger bleiben seltener auf Pfändungskosten sitzen. Seit<br />
dem 1. Juli kann jedermann sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto<br />
kostenfrei umwandeln. Dieser Rechtsanspruch ist aber nicht so ohne weiteres<br />
durchzusetzen, wie die Verbraucherzentrale Bayern aus Beschwerden<br />
feststellt. &#8220;Die Gründe für eine Verweigerung des P-Kontos sind vielfältig,<br />
aber stets unverständlich&#8221;, sagt Sascha Straub, Finanzexperte der<br />
Verbraucherzentrale Bayern, &#8220;sie reichten von technischen Problemen über<br />
abschreckend hohe Kontoführungsentgelte bis hin zur Aufstellung formaler<br />
Hürden, die das Gesetz gar nicht vorsieht.&#8221;</p>
<p>Aufgrund dieser Anlaufprobleme führte die Verbraucherzentrale Bayern eine<br />
bayernweite Umfrage bei 57 Banken und Sparkassen durch. Die<br />
Verbraucherschützer fragten nach den Kontokosten und den<br />
Leistungsunterschieden zum Standardgirokonto. Außerdem wollen sie wissen,<br />
wie das P-Konto beworben wird. 33 Institute haben auf die Fragen<br />
geantwortet. Besonders auffällig an den Ergebnissen ist für Finanzexperte<br />
Straub, dass die Spanne für das Kontoführungsentgelt von 0 Euro bis 16 Euro<br />
im Monat reicht. Teilweise werden Zusatzkosten für Daueraufträge oder<br />
Kontoauszüge verlangt, die in den meisten Fällen jedoch auch bei<br />
Standardgirokonten anfallen. 11 Institute führen das P-Konto wie ein<br />
Guthabenkonto oder mit Einschränkungen bei der Automatennutzung oder<br />
Teilnahme am Lastschriftverfahren.</p>
<p>Die unterschiedlich hohen Kontokosten hält die Verbraucherzentrale Bayern<br />
für sehr problematisch: &#8220;Das P-Konto ist gerade für Personen mit<br />
Verschuldungshintergrund gedacht, die hierdurch ihre wirtschaftliche Lage<br />
wieder in den Griff bekommen sollen&#8221;, so Experte Straub. &#8220;Gerade von diesem<br />
Kundenkreis hohe Entgelte zu verlangen, geht an der Grundidee vorbei&#8221;. Nach<br />
Einschätzung der Verbraucherschützer werden mittelfristig die<br />
Kontoführungskosten für P-Konten gegenüber dem Standardgirokonto sogar<br />
sinken. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert daher, dass Banken und<br />
Sparkassen schon jetzt nur maximal gleich hohe Kontoentgelte verlangen.<br />
Immerhin geben in der Umfrage 28 Prozent der Banken an, keine Unterschiede<br />
zum &#8220;normalen&#8221; Girokonto zu machen. &#8220;Wer jedoch den Kostendurchblick<br />
behalten will, scheitert an der fehlenden Preistransparenz&#8221;, kritisiert<br />
Straub. So führen nur vier Banken das P-Konto ausdrücklich in ihrem<br />
Preis-/Leistungsverzeichnis auf. &#8220;Hier besteht Nachbesserungsbedarf, weil<br />
der Verbraucher sich verbindlich über die Kosten für das P-Konto informieren<br />
können muss, um nicht nur auf mündliche Aussagen angewiesen zu sein&#8221;, so<br />
Straub. Nachzulesen sind die Ergebnisse der Umfrage im Internet unter<br />
www.verbraucherzentrale-bayern.de.</p>
<p>Bemerkenswert ist, dass über ein Drittel der befragten Institute über einen<br />
gesteigerten Arbeits- und Kostenaufwand sowie Schwierigkeiten bei der<br />
Umsetzung klagt. &#8220;Dies haben sich die Geldhäuser zum Teil selbst<br />
zuzuschreiben&#8221;, sagt Straub, &#8220;es wurde vielfach versäumt, rechtzeitig vor<br />
Einführung mit der Systemumstellung und Mitarbeiterschulung zu beginnen.&#8221;<br />
Zum 1.12.2012 wird das bisherige Pfändungsschutzrecht außer Kraft treten und<br />
man wird nur noch über das P-Konto sein Guthaben vor dem Gläubigerzugriff<br />
schützen können. Bis dahin müssten nach Ansicht der Verbraucherzentrale<br />
Bayern die Banken und Sparkassen noch viel Aufklärungs- und Umsetzungsarbeit<br />
leisten, um einen fließenden Übergang sicherzustellen.</p>
<p>Info: www.verbraucherzentrale-bayern.de</p>
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		<title>Dreistes Abkassieren mit falschen Abmahnungen</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/08/dreistes-abkassieren-mit-falschen-abmahnungen/</link>
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		<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 04:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
		<category><![CDATA[Gravenreuth]]></category>
		<category><![CDATA[Trickbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherzentrale]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Wochen haben viele Verbraucher ungewöhnliche E-Mail-Post erhalten. Den Adressaten wird vorgeworfen, sie  hätten illegal Musikstücke aus dem Netz heruntergeladen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Zur Vermeidung juristischer Schritte sollen die Empfänger der Mails binnen drei Tagen 50 Euro zahlen. Hier handelt es sich um einen Trickbetrug - in anderen Fällen allerdings darf man ähnliche Schreiben nicht einfach in den Papierkorb werfen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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			</a>
		</div>
<p><div id="attachment_4046" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/08/abmahnung-by-epd.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/08/abmahnung-by-epd.jpg" alt="" title="abmahnung-by-epd" width="300" height="200" class="size-full wp-image-4046" /></a><p class="wp-caption-text">E-Mail für Sie - vom Anwalt: meist Quatsch, aber manchmal stimmt's tatsächlich. Foto: epd.</p></div>In den letzten Wochen haben viele Verbraucher ungewöhnliche E-Mail-Post erhalten. Den Adressaten wird vorgeworfen, sie  hätten illegal Musikstücke aus dem Netz heruntergeladen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Zur Vermeidung juristischer Schritte sollen die Empfänger der Mails binnen drei Tagen 50 Euro zahlen. Gedroht wird mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Eintragung in Schuldnerverzeichnisse und dem Verlust der Kreditwürdigkeit. Sogar von einer hohen Geld- oder Gefängnisstrafe ist die Rede. An dieser sonderbaren E-Mail einer gewissen „Grevenreuth AG“ aus Osnabrück scheint wirklich nichts zu stimmen. Sie kann getrost ignoriert und in den virtuellen Papierkorb verbannt werden. Doch Vorsicht: Es gibt auch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, die sehr ernst zu nehmen sind. In diesen Fällen muss unverzüglich reagiert werden.</p>
<p>Verbraucher, die tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, erhalten normalerweise mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen auch detailliert dargelegt wird, wann welcher Titel heruntergeladen worden sein soll. Diesen Schreiben ist regelmäßig eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Auch wird unter Nennung der eigenen IP-Adresse dargelegt, dass der Download vom heimischen Rechner erfolgt ist. „Seriös vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen – beispielsweise wegen des widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads von Film- oder Musiktiteln über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) – müssen Verbraucher sehr<br />
ernst nehmen“, so Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Fristen sind hier oft knapp gesetzt und häufig geht es um recht hohe Streitwerte“, so Lassek weiter. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt deshalb, in solchen Fällen einen spezialisierten Fachanwalt aufzusuchen.</p>
<p>Im Falle der “Grevenreuth AG“ fehlt es jedoch an jeglichen Details in der Mail. Mit der unpersönlichen Anrede “sehr geehrte Damen und Herren“ beginnt die E-Mail, mit der die Grevenreuth AG vorgibt, sie handele im Auftrag von Universal Music. Man habe festgestellt, dass über die IP-Adresse des Empfängers häufig urheberrechtliches Material in Form von Musik herunter geladen worden sei. Zur Vermeidung weiterer Schritte werden nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines „Mahngeldes“ in Höhe von 50 Euro verlangt. Das eigentliche Vergehen wird überhaupt nicht spezifiziert. Ferner soll der Angeschriebene die geforderte Unterlassungserklärung selbst formulieren. Auch ist das Unternehmen nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hessen überhaupt nicht ausfindig zu machen. Einen Marienweg in Osnabrück gibt es nicht und auch die in der E-Mail angegebene Telefonnummer ist tot.</p>
<p>Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen handelt es sich hierbei um Abzocke dreister Trittbrettfahrer. Betroffene Verbraucher können daher Strafanzeige wegen (versuchten) Betruges stellen und die Mahnung getrost ignorieren.</p>
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		<title>Wie schreibe ich eine Patientenverfügung?</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/08/wie-schreibe-ich-eine-patientenverfugung/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 11:43:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Hilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Sterben]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist kein Thema, mit dem man sich wirklich gerne beschäftigt, aber fast jeder Ältere hat das Gefühl, man müsste es tun: Vorsorgen für Zeiten, in denen man nicht mehr selbst alle Entscheidungen treffen kann. Zum Beispiel eine Patientenverfügung schreiben. Wie das geht, erklärt ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.magazin66.de%2F2010%2F08%2Fwie-schreibe-ich-eine-patientenverfugung%2F"><br />
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			</a>
		</div>
<p><div id="attachment_3809" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/08/patientenverf-k.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/08/patientenverf-k.jpg" alt="" title="269870" width="300" height="207" class="size-full wp-image-3809" /></a><p class="wp-caption-text">Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? Mit einer Broschüre der Verbraucherzentrale NRW geht's einfach.  Foto: epd</p></div>Ein schwerer Unfall, Krankheit oder Hinfälligkeit im Alter sind Schicksalsschläge, die Menschen völlig handlungsunfähig machen können. Von einem Tag zum anderen ist es dann nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu fällen. Damit andere im Sinne eines Kranken oder Sterbenden handeln können, ist es sinnvoll, beizeiten eine Patientenverfügung aufzusetzen. Wer im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließen möchte, sollte dies darin vorsorglich schriftlich dokumentieren. Wie eine Verfügung verfasst werden sollte und weshalb eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ratsam ist, erläutert der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale NRW. Auf rund 140 Seiten liefert das Buch das nötige Hintergrundwissen, Praxisbeispiele und konkrete Formulierungshilfen. Die Lektüre hilft  zudem dabei, sich umsichtig mit dem Thema Sterben zu beschäftigen.</p>
<p>Der Ratgeber „Patientenverfügung“ ist für 7,90 Euro in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann das Buch auch bestellt werden.<br />
Bestellmöglichkeiten:<br />
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf<br />
Tel: (02 11) 38 09-555, Fax: (02 11) 38 09-235,<br />
E-Mail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: <a href="http://www.vz-ratgeber.de">www.vz-ratgeber.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Frische Lebensmittel nach Haus &#8211; wie klappt das?</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/07/amazon/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 07:19:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>stefan_brunn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[frische]]></category>
		<category><![CDATA[Gourmondo]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensmittel]]></category>
		<category><![CDATA[online]]></category>
		<category><![CDATA[supermarkt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.magazin66.de/?p=3726</guid>
		<description><![CDATA[Seit kurzem liefert auch Amazon frische Lebensmittel nach Haus. Für ältere Menschen ist dieses Angebot eigentlich großartig. In einem Video, das man direkt auf unserer Seite sehen kann, beschreibt Amazon selbst seine neue Dienstleistung. Kritiker sind aber aus verschiedenen Gründen skeptisch. <a href=http://www.magazin66.de/2010/07/amazon/>weiterlesen</a> ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.magazin66.de%2F2010%2F07%2Famazon%2F"><br />
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			</a>
		</div>
<p><div id="attachment_3730" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/07/supermarkt-by-epd.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/07/supermarkt-by-epd.jpg" alt="" title="supermarkt-by-epd" width="300" height="199" class="size-full wp-image-3730" /></a><p class="wp-caption-text">Kann man sich den Gang zum Supermarkt wirklich sparen? Noch sind Kritiker skeptisch. Foto: epd</p></div>Seit kurzem liefert auch Amazon, Weltmarktführer im Versandhandel, deutschen Verbrauchern frische Lebensmittel nach Hause. Für ältere Menschen ist dieses Angebot eigentlich großartig. In einem Video, das man direkt auf unserer Seite sehen kann, beschreibt Amazon selbst seine neue Dienstleistung. Kritiker sind aber aus verschiedenen Gründen skeptisch.</p>
<p>Man sucht sich online aus, was man braucht &#8211; und kurz darauf werden die Lebensmittel von einem Versanddienstleister an die Haustüre gebracht. So einfach klingt es, wenn man sich das Amazon-Werbevideo anschaut. Und tatsächlich ist der Versuch des Unternehmens für Senioren eine große Hilfe &#8211; vor allem aber wohl deshlab, weil es frischen Wind in einen Markt bringt, der sich bislang wenig Mühe mit der Belieferung frischer Kost per Post gegeben hat. Doch die Tücke steckt im Detail, wie ein Bericht des Nachrichtensenders NTV oder ein kleiner Test der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ergeben haben.</p>
<p><object width="560" height="340"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/2BntYZ9sBgY&amp;hl=de_DE&amp;fs=1?rel=0"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/2BntYZ9sBgY&amp;hl=de_DE&amp;fs=1?rel=0" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="560" height="340"></embed></object></p>
<p>Bei dem <a href="http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc~E0FCBC2C3A7444BDCB18034EA2C3FD630~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Test in der FAS</a> bestellte sich die Jounalistin Carola Sonnet von mehreren Anbietern, darunter auch Amazon, Lebensmittel nach Hause. Der Titel ihres Beitrags lautet &#8220;Wo bleibt der Apfel?&#8221; Und genau hier liegt schon der erste Haken: Die Wartezeiten sind oft zu lang. Kommt das Paket, wenn man gerade nicht daheim ist, wird es am nächsten Tag wieder ausgeliefert. Nach dem dritten Versuch jedoch muss man es womöglich in einem Depot abholen, was für Senioren völliger Unsinn wäre. Manchmal wird so ein Paket auch beim Nachbarn abgegeben. Nun kann es aber sein, dass dieser es vor die Tür in die pralle Sonne stellt und die Schokolade dahinschmilzt. Oder dass er selbst zwei Tage verreist ist und gar nicht damit rechnet, dass hier frische Waren verderben. In dem Test schnitt übrigens ein Anbieter ganz gut ab, aber eben nicht Amazon, sondern <a href="http://www.gourmondo.de">Gourmondo</a>.</p>
<p>In einem <a href="http://www.n-tv.de/mediathek/videos/technik/Amazon-liefert-frische-Lebensmittel-article970571.html">Video des Nachrichtensenders NTV</a> werden neben dem Wartezeiten- und dem Auslieferungs-Problem auch andere thematisiert: Unter anderem, dass die Verbraucher bei der Online-Bestellung zu wenig Informationen über die Produkte erhalten, sogar weniger, als auf der Packung stehen. Und in dem Video befragte Supermarkt-Kunden geben zu bedenken, dass man zum Beispiel bei Äpfeln gerade nicht nachschauen kann, wie frisch sie sind, ob sie Druckstellen haben etc.</p>
<p>Bei aller Kritik an den Angeboten können sich ältere Menschen doch darauf freuen, dass sich am deutschen Markt nun etwas tut. Wie die Leserkommentare unter dem FAS-Artikel andeuten, haben Supermarktketten in der Schweiz es schon geschafft, einen funktionierenden Online-Vertrieb für Lebensmittel aufzubauen. Und in Deutschland haben viele lokale Supermärkte einen ähnlichen, nicht einmal besonders teuren Service auch schon im Angebot. Vielleicht sind sie künftig gezwungen, ihn zu ähnlichen Konditionen wie Amazon anbzubieten (versandkostenfrei ab 20 Euro) und auch besser zu bewerben. </p>
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		</item>
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		<title>Unlautere Telefonwerbung</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/07/unlautere-telefonwerbung/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 14:08:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonwerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherzentralen Unlauterer Wettbewerb]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.magazin66.de/?p=3691</guid>
		<description><![CDATA[Vor noch nicht ganz einem Jahr traten am 4. August 2009 gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft. Bei einer einer Umfrage der Verbraucherzentralen mit 40.700 Verbrauchern zeigte, dass sich viele Unternehmen nicht daran halten. Betroffen davon sind viele Ältere denen nicht klar war und ist, dass sie einen Vertrag am Telefon abgeschlossen hatten, obwohl ihnen nur die Zusendung von Werbemateriela versprochen wurde. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fwww.magazin66.de%2F2010%2F07%2Funlautere-telefonwerbung%2F"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fwww.magazin66.de%2F2010%2F07%2Funlautere-telefonwerbung%2F&amp;source=magazin66&amp;style=normal&amp;service=bit.ly" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><div id="attachment_3692" class="wp-caption aligncenter" style="width: 329px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/07/Telefonieren.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/07/Telefonieren.jpg" alt="" title="Telefonieren" width="319" height="480" class="size-full wp-image-3692" /></a><p class="wp-caption-text">Achtung Falle Telefonwerbung: Keine Zusage per Telefon machen!</p></div>Bundesweit haben sich 40.700 Verbraucher seit März 2010 an der Umfrage der<br />
Verbraucherzentralen beteiligt oder ließen sich zu dem Thema Telefonwerbung<br />
beraten. Davon stammten über 3.400 Verbraucher aus Bayern. Bei den meisten<br />
Anrufen, die die Bayern erhielten, drehte es sich um Werbung für<br />
Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (68 %). 12 % der bayerischen<br />
Teilnehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und<br />
Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister<br />
für Bank- und Finanzprodukte. 17 % der Angerufenen sollten eine<br />
kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Knapp der Hälfte der Teilnehmer (47<br />
%) war nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Am<br />
Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt 82 % der<br />
Angerufenen. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der Gruppe der 30- bis<br />
65-jährigen Verbraucher am höchsten (52 %).<br />
&#8220;Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das<br />
gewünschte Ergebnis gebracht. Wir fordern daher weiterhin, dass am Telefon<br />
geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen&#8221;,<br />
so Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. &#8220;Es<br />
kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes<br />
Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur<br />
Wehr setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen müssen.<br />
Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen!&#8221;</p>
<p>Die Verbraucherzentralen fordern deshalb unter anderem vom Gesetzgeber:<br />
<strong>a. Eine  Bestätigungslösung</strong><br />
Ein unerlaubter Telefonanruf darf keinen wirksamen Vertrag zur Folge haben. Ein Vertrag, der im Rahmen eines von Unternehmen inszenierten unlauteren Telefonanrufes abgeschlossen wird, darf allenfalls dann wirksam werden, wenn Verbraucher diesen aktiv in Textform bestätigt haben. Nach einem Anruf ohne Einverständnis müsste dem Verbraucher in jedem Fall der Vertrag zugeleitet werden<br />
<strong>b. Höhere und wirksame Bußgelder</strong><br />
Bußgelder müssen in abschreckender Höhe verhängt werden können. Die Höhe der angedrohten Bußgelder hat sich an § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) zu orientieren. Danach können Verstöße mit bis zu 250.000 Euro geahndet werden.<br />
<strong>c. Verschärfung der Gewerbeordnung </strong><br />
In der Gewerbeordnung ist eine Ergänzung erforderlich, die besagt, dass einer Person ein Gewerbe zu untersagen ist, wenn diese systematisch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) missachtet.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Arbeiten bis zum Umfallen?</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/07/arbeiten-bis-zum-umfallen/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 13:38:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Rente mit 70]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU-Kommission befürwortet aufgrund der demographischen Entwicklung in den EU-Staaten längere Lebensarbeitszeiten. Zwar bestreitet die EU von einem europaweiten Renteneintrittsalter von 70 Jahren gesprochen zu haben, das ergibt sich aber aus ihren Berechnungen. Geplante Rentenkürzung oder notwendige Anpassung an demografische Gegebenheiten, das ist die Frage. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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			</a>
		</div>
<p><div id="attachment_3520" class="wp-caption aligncenter" style="width: 601px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/07/Kristina-Köhler-1.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/07/Kristina-Köhler-1.jpg" alt="" title="Kristina-Köhler-1" width="591" height="399" class="size-full wp-image-3520" /></a><p class="wp-caption-text">UNsd wie finden Sie den EU-Vorschlag zum Renteneintrittsalter, Fraui Minster Köhler?</p></div>Die Europäische Kommission schlägt keine konkrete Erhöhung des Renteneintrittsalters vor, ist aber für eine generelle Erhöhung der Lebensarbeitszeit, so steht es im so genannten „Grünbuch“. Das beschäftigt sich mit der Sicherung der Renten- und Pensionssysteme in Europa bis zum Jahr 2060, vor dem Hintergrund verschiedener Renteneintrittsalter in Europa. So arbeitet man z. B.:</p>
<p>- in Belgien: Männer 65, Frauen 64  (Vorruhestandsreglung: 60)</p>
<p>- in Frankreich: beide Geschlechter bis 60 (Vorruhestandsreglung: 56)</p>
<p>- in Griechenland:  Männer 65, Frauen 60 ((Vorruhestandsreglung: nach 37 Beitragsjahren)</p>
<p>- in der Slowakei beide  Geschlechter bis 62 (Vorruhestandsreglung: keine Festlegung)</p>
<p>- in Tschechien Männer 62 + 8 Monate, Frauen abhängig von der Kinderzahl (Vorruhestandsreglung: bis zu 3 Jahren vor dem gesetz. Eintrittsalter)</p>
<p>Sozialkommissar László Andor stellte bei der Vorstellung des Berichts fest, die Europäer könnten entweder zwischen einem geringeren Einkommen oder längeren Arbeitszeiten wählen. Er betonte dabei, dass die EU Kommission mit dem „Grünbuch“ eine europäische Debatte über die Rentensystemen anstoßen wolle, und die Mitgliedsstaaten zu einer generellen Anhebung der Lebensarbeitszeit auffordere. </p>
<p>Auf Zustimmung traf die EU-Kommission bei der Versicherungsschaft, auf scharfe Abelhnung hingen bei der LINKEN. Die schrieb:<br />
&#8220;Die Pläne der EU-Kommission, das Renteneintrittsalter automatisch so anzuheben, dass nicht mehr als ein Drittel des Erwachsenenlebens im Ruhestand verbracht wird, sind reinster Zynismus. Die EU-Kommission weiß sehr genau, dass das Problem nicht das Renteneintrittsalter ist, sondern der Mangel an Arbeitsplätzen, von dem insbesondere ältere Menschen betroffen sind. Bereits heute wird das offizielle Renteneintrittsalter nur von wenigen Menschen erreicht&#8230;&#8221;</p>
<p>Und was denken Sie über die Pläne der EU?</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Aus wenig Geld das Beste machen</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/06/aus-wenig-geld-das-beste-machen/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 12:47:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgaber]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherzentralen]]></category>

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		<description><![CDATA[Kleinvieh macht auch Mist. Dies zeigt die Verbraucherzentrale Bayern an Hand ihres neuen Ratgebers "Kleine Beträge clever anlegen"  mit zahlreichen Berechnungsbeispielen, wie man mit kleinen Geldbeträgen sinnvoll sparen kann. Auch mit monatlichen Beträgen ab 50 Euro oder gelegentlichen Einmalanlagen ab 500 Euro lässt sich über Jahre eine stattliche Summe aufbauen. Checklisten und zahlreiche Tipps helfen dabei.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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			</a>
		</div>
<p><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/06/Verbraucher.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/06/Verbraucher.jpg" alt="Es sollen alle wissen: Auch mit schmalem Budget ist Vorsorge möglich" title="Verbraucher" width="640" height="439" class="alignleft size-full wp-image-3390" /></a>Vermögensaufbau und sichere Altersvorsorge sind nicht nur etwas für<br />
Gutverdiener. Schon bei kleinen Anlagebeträgen können private Sparer mit einfachen Strategien Fehlentscheidungen und unnötige Risiken vermeiden. Wie Angebote mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt werden, zeigt der neue Ratgeber &#8220;Kleine Beträge clever anlegen&#8221; der Verbraucherzentralen. Auch mit monatlichen Sparraten ab 50 Euro oder gelegentlichen Einmalanlagen ab 500 Euro lässt sich über Jahre eine stattliche Summe aufbauen.</p>
<p>Leicht verständlich wird erklärt, welche Anlageprodukte sich für niedrige<br />
Beträge besonders eignen und wie der Staat bei der Bildung von Rücklagen hilft. Chancen, Risiken und Nebenkosten einzelner Anlageformen kommen ebenso zur Sprache wie praktische Anleitungen zur Finanzplanung. Der Ratgeber &#8220;Kleine Beträge clever anlegen&#8221; kostet 7,90 Euro und ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern erhältlich. Zu bestellen ist er zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand unter Tel. (0211) 3809 555 oderim Internet unter www.vz-ratgeber.de.</p>
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		<title>Mehr Rechte für Bankkunden</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/06/mehr-rechte-fur-bankkunden/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 07:52:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Bankkunden]]></category>
		<category><![CDATA[Bayerische]]></category>
		<category><![CDATA[europäische Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherzentrale]]></category>

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		<description><![CDATA[
			
				
			
		
Die Bankkunden haben es künftig leichter, Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. Das ist nur eine Auswirkung des neuen Verbraucherdarlehensrechts, das jetzt in Kraft tritt. Es stärkt die Position des Kunden. Damit wird die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Verbraucherzentrale Bayern informiert über die wichtigsten Änderungen für Bankkunden.
- Verbraucher müssen künftig umfangreich über wesentliche Merkmale des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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			</a>
		</div>
<p><div id="attachment_3200" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/06/geld2neu.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/06/geld2neu.jpg" alt="Künftig entscheidet der Kunde, wann er einen Kredit zurückzahlen möchte." title="323953" width="300" height="235" class="size-full wp-image-3200" /></a><p class="wp-caption-text">Künftig ist es leichter, einen Kredit vorzeitig abzulösen.  Am Freitag tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Foto: epd</p></div>Die Bankkunden haben es künftig leichter, Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. Das ist nur eine Auswirkung des neuen Verbraucherdarlehensrechts, das jetzt in Kraft tritt. Es stärkt die Position des Kunden. Damit wird die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Verbraucherzentrale Bayern informiert über die wichtigsten Änderungen für Bankkunden.</p>
<p>- Verbraucher müssen künftig umfangreich über wesentliche Merkmale des Darlehensvertrages informiert werden. Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, dem Bankkunden unter Einbeziehung seiner individuellen finanziellen Verhältnisse die Auswirkungen des Vertrages zu erläutern. &#8220;Der Verbraucher soll besser als vorher in die Lage versetzt werden, die individuellen Risiken der Darlehensaufnahme abschätzen zu können&#8221;, so Sascha Straub, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.</p>
<p>- Bisher galt beim Verbraucherdarlehen die Schriftform, die Verträge mussten immer eigenhändig unterschrieben werden. Nunmehr kann ein Darlehen auch übers Internet unter Verwendung einer elektronischen Signatur vergeben werden. &#8220;Der Gesetzgeber verzichtet bewusst auf die Warnfunktion der Schriftform&#8221;, sagt Finanzexperte Straub. Er rät dringend, bei Finanzierungsangeboten im Netz künftig noch genauer hinzuschauen.</p>
<p>- Restschuldversicherungen müssen in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, wenn sie zwingend für die Darlehensvergabe erforderlich waren. Die tatsächlichen Kosten der Versicherung muss der Darlehensgeber nur dann gesondert ausweisen, wenn er diese auch bestimmen kann.</p>
<p>- Neu ist, dass Verbraucher jederzeit ihr Darlehen zurückzahlen können. Die Zinsen und Kosten werden dann nur bis zum Kündigungszeitpunkt berechnet. &#8220;Kostenfrei geht es aber dennoch nicht&#8221;, warnt Sascha Straub. &#8220;Wer früher zurückzahlt, muss der Bank eine Entschädigung für den Zinsverlust zahlen.&#8221; Diese beläuft sich abhängig von der Restlaufzeit auf zwischen 0,5 und 1 Prozent des zurückgezahlten Darlehensbetrages.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Patientenverfügung kann bei schwerer Entscheidung helfen</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/05/patientenverfugung-lag-in-der-schublade/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 May 2010 13:55:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[letzter Wille]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die moderne Medizin kann heute in schwierigsten Situationen Leben erhalten. Doch genau bei diesem Gedanken treibt viele Menschen die Sorge um, selbst einmal hilflos an medizinische Apparate angeschlossen zu sein, unfähig, den eigenen Willen zu äußern und sich den Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen ausgeliefert zu fühlen. Wer das verhindern will, kann mit einer Patientenverfügung einem solchen Szenario vorbeugen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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			</a>
		</div>
<div id="attachment_760" class="wp-caption alignright" style="width: 220px"><img class="size-full wp-image-760" title="patientenverfuegung_01" src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2009/11/patientenverfuegung_01.jpg" alt="Schmerzliche Erinnerung: Die letzten Tage im Leben seiner Frau waren für Georg K. besonders schwer. Foto: Michael Matejka" width="210" height="288" /><p class="wp-caption-text">Schmerzliche Erinnerung: Die letzten Tage im Leben seiner Frau waren für Georg K. besonders schwer. Foto: Michael Matejka</p></div>
<p>Die moderne Medizin kann heute in schwierigsten Situationen Leben erhalten. Doch genau bei diesem Gedanken treibt viele Menschen die Sorge um, selbst einmal hilflos an medizinische Apparate angeschlossen zu sein, unfähig, den eigenen Willen zu äußern und sich den Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen ausgeliefert zu fühlen. Wer das verhindern will, kann mit einer Patientenverfügung einem solchen Szenario vorbeugen. Nur mit dem Dokument kann man seinen Wünschen und Wertvorstellung wirksam Ausdruck verleihen. Wie wichtig solch eine Willenserklärung ist, verdeutlichen unsere Beispiele.</p>
<p>Ein Sonntagmorgen im September. Der Tag verspricht schön zu werden. Die Sommersonne verschenkt noch einmal ihre ganze Kraft. Anna und Georg K. (Name geändert) machen sich bereit für einen Ausflug. Mit dem Auto fahren sie hinaus aus der Großstadt Nürnberg in Richtung Oberpfalz. Dort wollen sie ausgiebig wandern. Sie erleben einen wunderschönen Sonntag.</p>
<p>Das Lenkrad verrissen<br />
Während der Heimfahrt sagt die am Steuer sitzende Anna plötzlich: »Mir wird so schwindelig.« Die 65-Jährige verreißt das Lenkrad, schafft es aber noch auf einen Parkplatz. Dort bricht sie auf dem Fahrersitz zusammen. Sie sagt: »Mir wird plötzlich so furchtbar schlecht.«</p>
<p>»Das waren ihre letzten Worte«, erinnert sich der Ehemann. Was danach passierte, erscheint dem 68-Jährigen selbst ein halbes Jahr nach dem Geschehen wie ein einziger Albtraum. Georg hat weder Handy noch Führerschein, er ist also darauf angewiesen, dass jemand anhält und auf dem Parkplatz hilft. Es verstreicht wertvolle Zeit, bis endlich ein Pkw stoppt. Der Fahrer ruft sofort per Handy den Rettungsdienst, der als erstes kommt; dann trifft der Notarzt ein, nach ihm die Polizei. Nach dem Gefühl von Georg K. hat es ziemlich lange gedauert, bis die Helfer kommen. Er schätzt, mindestens 15 bis 20 Minuten. Der Notarztes sagt später, es seien vom Anruf bis zu seinem Eintreffen etwa zehn Minuten vergangen.</p>
<p>Der Notfallmediziner beginnt unverzüglich mit der Reanimierung. Dabei kommt ein Defibrillator zum Einsatz, der mit gezielten Stromstößen Herzrhythmusstörungen beenden soll. Dabei zählt jede Minute. Je früher das Gerät zum Einsatz kommt, desto größer ist die Chance für den Patienten, ohne Schädigung des Gehirns zu überleben. »Bei einem Kreislaufstillstand muss spätestens nach drei Minuten mit einer Reanimation begonnen werden, wenn der Patient noch eine Chance haben soll«, erläutert der Würzburger Mediziner und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Notärzte, Professor Peter Sefrin.</p>
<p>Der Rettungswagen fährt Anna ins nächstgelegene Kreiskrankenhaus. Georg K. wundert sich, dass der hilfsbereite Pkw-Fahrer und er vorneweg fahren und das Rettungsfahrzeug ohne Blaulicht und Martinshorn hinterher. Heute ist er davon überzeugt, dass seine Frau bereits auf dem Parkplatz tot und nicht bewusstlos war. Peter Sefrin freilich versichert, dass ein Notarzt den Angehörigen selbstverständlich mitteile, wenn der Tod eingetreten und weitere Maßnahmen nicht mehr machbar seien.</p>
<p>In der Klinik legt man Anna auf die Intensivstation. Sie wird an unzählige Geräte und Schläuche angeschlossen. Georg wartet draußen auf dem Flur und darf nicht zu seiner Frau. Der Notarzt sagt zu ihm, dass man seine Frau reanimiert habe. Gleichwohl stehe es sehr schlecht um sie. Die Klinikärzte, erinnert sich Georg K., sprechen von künstlichem Koma, das man am nächsten Wochenende aufheben wolle. Dann sehe man weiter.</p>
<p>Drei Tage sind vergangen, da fällt dem Ehemann die gemeinsame Patientenverfügung ein. Sie besagt, dass die Eheleute im Ernstfall keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen. Er legt sie den Ärzten im Krankenhaus vor. Danach wird ein Apparat, ein Schlauch nach dem anderen abgeschaltet. »Es war so grausam«, sagt Georg K. »Ich bin mir vorgekommen wie der Henker meiner Frau.«</p>
<p>Ein halbes Jahr nach dem Tod von Anna K. hat er immer noch keine Antwort auf die ihn quälende Frage, warum man seine Frau vier Tage lang künstlich am Leben hielt. Eine Ärztin habe ihm nach dem Tod gesagt, seine Frau wäre ein dauernder Pflegefall geworden, hätte man nicht die Geräte abgeschaltet. Sie sei Herzrhythmusstörungen erlegen. Von sich aus habe ihn niemand im Krankenhaus nach einer Patientenverfügung gefragt. »Dann wäre meiner Frau und auch mir manches erspart geblieben«, ist er überzeugt. Ganz befreien kann sich Georg nicht von dem Gedanken, dass die Entscheidung in der Klinik auch von kommerziellen Interessen bestimmt war. Immerhin kosteten die vier Tage knapp 8000 Euro.</p>
<p>Die Notärzte, aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen auf den Intensivstationen stehen nicht selten vor der Entscheidung, einen Menschen sterben zu lassen, ohne indes Gefahr zu laufen, eine Hilfeleistung unterlassen zu haben. Ganz schwierig wird es für sie, wenn keine eindeutige Patientenverfügung vorliegt. Es ist schon vorgekommen, dass Angehörige dem Arzt signalisieren, man solle die 95-jährige Mutter in Frieden sterben lassen. Doch Tage später haben sie ihre Meinung geändert.</p>
<p>Auch ein anderer Fall aus dem Großraum zeigt, wie schwierig die Situation sein kann. Eine 72-jährige Frau wird mit Herzstillstand nach einer ersten Notfallversorgung ins Krankenhaus gebracht. Es steht sehr schlecht um sie. Als erstes fragen die Ärzte nach einer Patientenverfügung, aber es existiert keine. Ihre erwachsenen Kinder bestehen darauf, dass alles, aber auch alles unternommen werden müsse, um die Mutter am Leben zu erhalten. Alle Einwände der Mediziner stoßen auf taube Ohren. Ein halbes Jahr liegt die Mutter im Koma. Dann endlich geben die Angehörigen den Weg frei für das Abschalten der Geräte.</p>
<p>Eine 79-jährige Neuseeländerin hatte sich für einen solchen Fall eine ganz spezielle »Lösung« einfallen lassen. Sie hat sich auf ihre Brust die Aufforderung »Nicht wiederbeleben!« tätowieren lassen. Ob diese Willensbekundung juristisch hieb- und stichfest ist, sei dahingestellt. Ihre »Patientenverfügung« jedenfalls hat sie so immer parat.</p>
<p><em>Günter Dehn</em></p>
<blockquote><p>
<strong>Information</strong></p>
<p>Noch immer gibt es keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Gültigkeit von Patientenverfügungen. Zwar werden die Dokumente, in denen Menschen festhalten, in welchen Fällen sie bei einer schweren oder lebensgefährlichen Erkrankung keine medizinische Behandlung mehr haben möchten, heute millionenfach angewandt. Längst haben Richter darüber entschieden, dass diese Willensbekundungen bindend sind und auch tatsächlich umgesetzt werden müssen. Doch der Bundestag hat sich selbst nach jahrelanger Debatte noch auf keine Gesetzesvorlage einigen können. Das soll sich nun ändern. Drei unterschiedliche Entwürfe liegen vor.</p>
<p>Ein Drittel der Abgeordneten etwa spricht sich dafür aus, dass eine einmal unterschriebene Patientenverfügung immer verbindlich sein soll. So könnte beispielsweise ein Motorradfahrer verfügen, dass alle Geräte abgeschaltet werden müssen, sollten ihm nach einem Unfall beide Beine abgenommen werden müssen und er im Koma liege.</p>
<p>Eine andere Gruppe Abgeordneter aus allen Fraktionen dagegen möchte, dass eine solche Verfügung nur Gültigkeit hat, wenn sie nicht älter als fünf Jahre ist und ihr in heiklen Fällen eine medizinische und rechtliche Beratung vorausgegangen ist, die notariell beglaubigt wurde.</p>
<p>Die dritte Variante, für die sich auch die Kanzlerin ausgesprochen hat, sieht vor, dass auch mündliche, von glaubhaften Zeugen bestätigte Erklärungen für den Ernstfall gelten sollen. Allerdings müssten dann Ärzte, Angehörige und Betreuer intensiv darüber beraten, wie der Wunsch des Patienten mit der konkreten medizinischen Situation in Einklang zu bringen sei.</p>
<p>I<br />
Im BürgerInformationsZentrum der Stadt Nürnberg ist die Broschüre »Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung«, die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegeben wird, zum Preis von 3,90 Euro erhältlich. Die Informationsschrift enthält neben Erklärungen eine Vielzahl von Vordrucken, die das Abfassen von Willensbekundungen erleichtern. Die Broschüre ist auch im Buchhandel zu erwerben.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues Siegel für Läden, die den Einkauf erleichtern</title>
		<link>http://www.magazin66.de/2010/05/siegel/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 May 2010 16:32:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sechs+sechzig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Preise]]></category>

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		<description><![CDATA[Der alltägliche Einkauf sollte möglichst unbeschwerlich sein und Freude machen - auch älteren Menschen. Damit das künftig häufiger so ist, gibt es neuerdings ein Qualitätssiegel für Geschäfte, die unter anderem barrierearm zugänglich und deren Preise gut lesbar sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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			</a>
		</div>
<p><div id="attachment_2947" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/05/einkaufen.jpg"><img src="http://www.magazin66.de/wp-content/uploads/2010/05/einkaufen.jpg" alt="" title="einkaufen" width="300" height="200" class="size-full wp-image-2947" /></a><p class="wp-caption-text">Bundesseniorenministerin Kristina Schröder bei der Vorstellung des Projekts.</p></div>Alle Kunden, Menschen jeder Altersgruppe, Familien und Singles, Menschen mit Handicap suchen das komfortable, angenehme und barrierearme Einkaufserlebnis. Deshalb rückt der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit vielen Partnern das Thema Generationenfreundlichkeit in den Fokus. Den Startschuss für das bundesweite Qualitätszeichen &#8220;Generationenfreundliches Einkaufen&#8221; hat die Schirmherrin des Projektes, Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gegeben. Mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ will der HDE ein deutliches Zeichen setzen und dokumentieren, dass der deutsche Handel die Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft bereits erkannt hat und sich aktiv darauf einstellt. </p>
<p>Das deutliche Zeichen ist eine orangefarbene Einkaufstüte auf Rädern mit der Unterzeile „Ausgezeichnet generationenfreundlich“, die sich alle Einzelhandelsgeschäfte in Form eines Aufklebers sichtbar an ihre Geschäftstüre kleben dürfen, die das Zertifizierungsverfahren erfolgreich bestanden haben.</p>
<p>Einzelhändler, die an dem Qualitätszeichen interessiert sind, müssen dies bei ihrem Einzelhandelsverband vor Ort beantragen. Zur Prüfung der insgesamt 58 Kriterien, zu denen vor allem Leistungsangebote, Zugangsmöglichkeiten, Ausstattung der Geschäftsräume sowie das Serviceverhalten gehören, kommt dann ein Testerteam in das Geschäft. Die Testerinnen und Tester sind Menschen, die sich mit den möglichen kleinen Tücken des Einkaufens bestens auskennen – Seniorinnen und Senioren, Eltern mit Kinderwagen, Großeltern mit Enkeln, Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen. Sie unterstützen die Einzelhandelsverbände bei diesem Verfahren gerne und freiwillig und unterziehen sich hierfür sogar extra einer Schulung. Denn, das Qualitätszeichen ist kein Gefälligkeitszertifikat, bei dem sich der Bewerber selbst einstufen kann. Quer durch die Republik, von Flensburg bis Friedrichshafen, gelten die gleichen Kriterien und wird nach den gleichen Vorgaben verfahren. Das Zeichen bürgt für Qualität und signalisiert den Kunden Verlässlichkeit.</p>
<p>Familienministerin Dr. Kristina Schröder lobte den Projektansatz für den Einzelhandel ausdrücklich. „Mit dem Handel ist jeder von uns fast täglich konfrontiert. Daher schätzen wir &#8211; ganz gleich, ob jung oder alt &#8211; Kundenfreundlichkeit und Serviceangebote, die den Einkauf erleichtern. Deshalb ist das Qualitätszeichen ein wichtiges Instrument für Einzelhändler, um auf besondere Generationen und somit Kundenfreundlichkeit hinzuweisen und sich damit von den Mitbewerbern abzuheben“, so Dr. Kristina Schröder.</p>
<p>Für HDE-Präsident Josef Sanktjohanser ist das Qualitätszeichen ein gutes Aushängeschild für den gesamten Handel. Etwas, mit dem die Branche echte Sympathiepunkte gewinnen kann. „Geschäfte können sich damit einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung verschaffen und zugleich eine interessante und vor allem kaufkräftige Kundschaft enger an sich binden. Die Kunden erhalten ihrerseits eine gute Orientierung, wo sie vorteilhafte Einkaufsbedingungen vorfinden. Das schafft Loyalität, Zufriedenheit und erhöht die Verweildauer im Laden. Denn, wo es schön ist, lässt man sich gerne nieder. Die Kunden sind heute bereiter denn je, dies auch zu honorieren“, so der HDE-Präsident.</p>
<p>Trägt ein Geschäft das Qualitätszeichen, dann können die Kunden sich zum Beispiel darauf verlassen, dass</p>
<p>- sie dort sicher und bequem einkaufen können,<br />
- der Zugang zum Geschäft barrierearm ist,<br />
- das Geschäft gut ausgeleuchtet ist,<br />
- sie rutschfeste Böden vorfinden,<br />
- mögliche Gefahrenstellen ausreichend markiert sind,<br />
- die Gänge breit und nicht verstellt sind,<br />
- es Sitzgelegenheiten zum Ausruhen gibt,<br />
- Beratung und Ausschilderung von hinreichender Qualität sind,<br />
- die Preise gut lesbar sind.</p>
<p>„Die Auswahl und Schulung der Tester, die Information an die Einzelhändler und der Aufbau möglichst breiter unterstützender Netzwerke in den Regionalverbänden – also das gesamte Verfahren in der Fläche läuft gerade erst richtig an. Der HDE stellt seinen Mitgliedsverbänden ein umfangreiches Servicepaket zur Verfügung und gibt Hilfestellung für die verschiedenen Projektschritte“, erklärt Monika Dürrer, die beim HDE für das Projekt verantwortlich ist. „Der Pressetermin mit der Bundesfamilienministerin war ein echter Meilenstein für unsere Projektarbeit, jetzt folgt die Umsetzung in der Fläche. Unsere Verbände stehen bereit, aber die Unternehmen müssen sich noch ein bisschen gedulden, bis es mit dem Zertifizieren richtig losgehen kann“ erläutert Dürrer den aktuellen Sachstand.</p>
<p>Der Handelsverband Deutschland ist Träger des Qualitätszeichens. Gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen des Einzelhandels, mit Verbänden und Institutionen hat der HDE gemeinsam mit „Wirtschaftsfaktor Alter“ – einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie &#8211; das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ entwickelt. Ein umfangreiches Paket. Hierzu gehören neben dem Logo und dem einheitlichen Corporate Design vor allem der Kriterienkatalog, die Definition eines einheitlichen Verfahrens sowie einheitliche Schulungsunterlagen und eine Internetseite www.generationenfreudliches-einkaufen.de, auf der sich alle Interessierten über das Projekt informieren können. Für Unternehmen gibt es hier auch einen 10 Fragen umfassenden Schnelltest, mit dem sie ausprobieren können, ob sie bereits generationenfreundlich sind. Zudem werden zukünftig auf der Internetseite auch alle Unternehmen aufgeführt, die das Qualitätszeichen erhalten haben.</p>
<p>Getestet werden natürlich nur die Kriterien, die in einem Geschäft tatsächlich vorhanden sind. Hier wird den unterschiedlichen Geschäftstypen und Branchen des Handels Rechnung getragen. Daraus erklärt sich die vergleichsweise hohe Zahl von 58 Kriterien. Es wird unterschieden in A-, B- und C-Kriterien, wobei die A-Kriterien bestanden werden müssen, die B-Kriterien zur Erreichung einer gewissen Mindestpunktzahl erforderlich sind und mit einigen C-Kriterien das Gesamtergebnis verbessert werden kann. Besteht ein Unternehmen im ersten Anlauf nicht, so gibt es eine Frist für die Nachbesserung. Das Zertifikat wird für die Dauer von drei Jahren verliehen.</p>
<p>Im Land Niedersachsen ist im November 2009 die Pilotphase des Projektes erfolgreich gestartet. Jetzt steht der Start in das gesamte Bundesgebiet an. „Generationenfreundlichkeit ist nicht nur für den Handel ein spannendes und aktuelles Thema. Wir hoffen, dass wir mit dem Qualitätszeichen eine Sogwirkung auslösen“, so HDE-Präsident Sanktjohanser.</p>
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