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AGG

Keine Kündigung wegen “Pensionsberechtigung”

Das Bundesarbeitsgericht hat der altersdiskriminierenden Kündigung eine Absage erteilt. Dabei ging es um eine Arzthelferin, der in ihrer Kündigung darauf hingewiesen worden war, dass sie ja “inzwischen pensionsberechtigt” sei. Die Richter hielten dies für einen Fall von Benachteiligung, der verboten ist.

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Zu alt für den Job? Lüders sieht in BGH-Urteil ein Signal

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sieht das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Altersdiskriminierung eines 62-jährigen Geschäftsführers als überaus positiv an. “Die Entscheidung stärkt die Wirksamkeit des Diskriminierungs-Verbots. Sie ist ein Signal und eine Ermutigung für Betroffene, sich gegen solche Diskriminierungen zur Wehr zu setzen.”

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