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bedürftige Angehörige

Nur reiche Verwandte müssen zahlen

Erst wenn Eltern oder Kinder von Hartz-IV-Beziehern mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen, werden sie zum Unterhalt ihrer Angehörigen herangezogen. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

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