Wer Angehörige pflegt,
kann mehr erben
27. Mai 2010 |
Von sechs+sechzig |
Kategorie: Finanzen & Vorsorge
Der Anteil pflegebedürftiger Menschen in der Gesellschaft wird mit steigender Lebenserwartung immer größer. Und rund zwei Drittel dieser Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, werden zu Hause versorgt, oft von den Kindern oder Enkeln und nicht selten über viele Jahre. Für diese Pflegetätigkeit kann es im Erbfall einen gesetzlich geregelten Bonus geben, der Ungerechtigkeiten ausgleichen soll.
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