Wie man Pflegekosten bei der Steuer absetzt
22. März 2011 | Von sechs+sechzig | Kategorie: Pflege & BetreuungWenn Rentner möglichst viele Sonderbelastungen oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen, kann das ihre Steuerpflicht mindern. Das können Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Haushaltshilfen oder Ausgaben für Gesundheit sein. Solche Abzüge können dazu führen, dass Rentner steuerfrei bleiben, selbst wenn ihre Einkünfte über dem Freibetrag liegen.
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