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Neues EU-Erbrecht greift ab 17. August

Für alle, die ab dem 17. August 2015 sterben, gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein.

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