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haushaltsnahe Dienstleistung

Steuerermäßigung für Notrufsystem

Wer ein Notrufsystem einbauen lässt, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des Betreuten Wohnens Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt kann dies von der Steuer absetzen. Die Kosten gelten als abzugsfähig im Sinne einer sogenannten haushaltsnahen Dienstleistung. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt so entschieden.

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