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Klusel

Erbklausel bereitet Banken und Verbrauchern Probleme

Seit kurzem wird über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen heiß diskutiert. Sie verlangt einiges von einem Erben, der über das Konto eines Hinterbliebenen verfügen will: die Vorlage des Erbscheins, eines Testamentsvollstreckungszeugnisses oder ein Gerichtliches Zeugnis. Doch der Verbraucherschutzverband hat die Klausel schon vor dem Bundesgerichtshof zu Fall gebracht, denn der Verbraucher wird stark benachteiligt.

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