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Patenkinder

Beim Testament an die Ersatzerben denken

In den meisten Fällen erbt die Frau beziehungsweise der Mann des oder der Verstorbenen. Wenn auch diese versterben, dann bekommen dessen Kinder das Vermögen. Doch was ist, wenn auch die Kinder zu Tode kommen und das Erbe an das nächste Familienmitglied geht, mit dem man jahrelang zerstritten war? Hier rät das Deutsche Forum für Erbrecht: Rechtzeitig an einen Ersatzerben denken! Denn so kann sichergestellt werden, dass das Erbe an den geht, mit dem man auch ein gutes Verhältnis hatte.

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