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Pflichtteil

Pflichtteilsanspruch unterliegt der Erbschaftsteuer

Ein selbst nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass; wird er weitervererbt, fällt bei seinem Erben Erbschaftsteuer an. Dies hat der Bundesfinanzhof so entschieden. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt.

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Was halten die Deutschen vom Pflichtteil?

Fast jeder Dritte in Deutschland (30 Prozent) ist dafür, den gesetzlich festgelegten Pflichtteil für Erbschaften abzuschaffen. Das zeigt eine aktuelle Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank. 61 Prozent der Befragten halten den Pflichtteil für richtig, neun Prozent sind unentschieden.

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Pflichtteilsentzug: Nur vier Sünden zählen!

Man kann die eigenen Kinder ohne weiteres enterben, indem man einfach im Testament andere Erben einsetzt und damit die gesetzliche Erbfolge aufhebt. Der Pflichtteilsanspruch der Kinder dagegen, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bleibt den Kindern (fast immer) – nur in vier Ausnahmefällen nicht. weiterlesen

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