Für´s Schuleschwänzen gibt es Jugendarrest
1. April 2011 | Von Ingrid Mielenz | Kategorie: EnkelblogNaja, für`s Schuleschwänzen kommt man nicht gleich in den Jugendarrest, da muß schon einiges zuvor geschehen sein. Aber es kann vorkommen, dass bei häufigem und längerem Fernbleiben von der Schule am Ende ein bis zwei Wochen Jugendarrest stehen können – der sogn. “Ungehorsamkeitsarrest” eben. Meinem 15-jährigen Enkelsohn ist das passiert. Er geht schon seit langem [...]
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