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Sozialrecht

Urlaubstage sind vererbbar

Man schuftet und schuftet und am Ende fällt man sprichwörtlich tot um. In einem aktuellen Fall verstarb ein Arbeitnehmer ganz plötzlich. Ob er wirklich so viel geschuftet hat, bleibt fraglich. Aber in den zwölf Jahren, die er für ein und dieselbe Firma gearbeitet hat, brachte er es auf 140,5 offene Urlaubstage. Diese wären nach seinem Tod erlischt, wenn die Witwe des Verstorbenen keine Abgeltungsansprüche geltend gemacht hätte. Das tat sie aber und forderte vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes einen finanziellen Ausgleich für die nicht genommenen Urlaubstage. Und sie bekam Recht.

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Nur reiche Verwandte müssen zahlen

Erst wenn Eltern oder Kinder von Hartz-IV-Beziehern mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen, werden sie zum Unterhalt ihrer Angehörigen herangezogen. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

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