Erben dürfen Telefonvertrag
vorzeitig kündigen
10. August 2011 |
Von sechs+sechzig |
Kategorie: Recht & Verbraucher
Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt er in vielen Fällen laufende Verträge. So beispielsweise einen Telefonvertrag: Dieser endet nicht automatisch mit dem Tod eines Menschen, sondern geht auf die Erben über. Können die Erben den Vertrag selbst nicht sinnvoll weiter nutzen, dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen, entschied das Amtsgericht Rüsselsheim 2010. Gibt es allerdings einen [...]
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