Verschleppt Deutschland die UN-Teilhabemaßnahmen?
Deutschland verschleppt nach Meinung des Bundesverbandes Rehabilitation (BDH) bewusst die Umsetzung der durch die UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Teilhabechancen behinderter Bürger.
Deutschland verschleppt nach Meinung des Bundesverbandes Rehabilitation (BDH) bewusst die Umsetzung der durch die UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Teilhabechancen behinderter Bürger.
Die Vereinten Nationen finden ja so manches feier- und denkwürdig. Dass sie aber seit 1990, jeweils am 1. Oktober den Internationalen Tag der älteren Menschen und ihren Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben in der Gesellschaft ausgerufen haben, ist offensichtlich den meisten Medien aus dem Blick geraten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat es jedenfalls zum Anlass genommen, seine neue Studie “Menschenrechte: Keine Frage des Alters?” vorzu stellen.
Mit einer Stellungnahme reagiert der Bundesverband Rehabilitation auf die neue Gebührenordnung, die seit Jahresbeginn alle Bewohner einer Wohnung zum Zahlen von Rundfunk und Fernsehgebühren verpflichtet.
Die UN haben den 1. Oktober zum Internationalen Tag des älteren Menschen ausgerufen. Die Bagso stellt in ihrer Erklärung dazu fest, dass das deutsche Sozial- und Familienrecht dem Schutzbedarf, der sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegern ergibt, bislang nicht gerecht wird. Stärkere, insbesondere präventiv wirkende, staatliche Schutzmechanismen – vergleichbar den Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) – erscheinen dringend geboten. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit durch eine rechtzeitige Entlastung von pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften Risiken von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung abgebaut werden können. Festzustehen scheint: Der Staat wird seinen Schutzpflichten, die sich etwa aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergeben, bislang nicht gerecht.<