Uneheliche Kinder: Erben nur nach Vaterschaftstest
15. April 2010 | Von sechs+sechzig | Kategorie: Finanzen & VorsorgeEine geplante Gesetzesnovelle soll alle unehelichen Kinder im Erb- und Pflichtteilsrecht gleichstellen. Voraussetzung ist jedoch ein Nachweis der Vaterschaft. Das Deutsche Forum für Erbrecht rät daher allen Betroffenen, entsprechende Nachweise zu veranlassen.
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