Arbeitslosigkeit vor der Rente ist keine Versicherungszeit
Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Was passiert aber, wenn jemand in den letzten Jahren vor der Rente arbeitslos war? Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Zeiten des Arbeitslosengeld-Bezugs nicht als Versicherungsjahre mitzählen, wenn sie unmittelbar vor Rentenbeginn liegen.