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Vorsorgevollmacht

Hausverkauf mit Vorsorgevollmacht

Damit jemand stellvertretend für eine andere Person in persönlichen Angelegenheiten handeln kann, genügt meist eine einfache schriftliche Vorsorgevollmacht. Anders verhält es sich, wenn der Bevollmächtigte

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Notfallvertretungsrecht für Ehegatten

Für den Fall, dass ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat.

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Vertrauensperson rechtzeitig bestimmen

Es kann jeden treffen: Menschen, die ihr Leben lang aktiv und selbständig waren, sind plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen. In manchen Fällen, zum Beispiel bei fortschreitender Altersdemenz, ist es ihnen sogar kaum oder gar nicht mehr möglich, den eigenen Willen zu äußern. Wenn für solch eine Situation nicht frühzeitig klare Regelungen getroffen wurden, dann wird per Gerichtsbeschluss ein Betreuer eingesetzt, der sich um den Betroffenen kümmert und für bestimmte Lebensbereiche stellvertretend entscheiden darf.

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