Anzeige

Da fragt sich schon, ob Fahrer & Beifahrer bei dem Sauwetter einen Seh- und Hörtest hinter sich haben, um sicher ans Ziel zu kommen. Foto: epd

Ab 2013 wird ein Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit die derzeit 110 in Umlauf befindlichen Führerscheine in den Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine werden nach und nach, spätestens aber innerhalb von 26 Jahren aus dem Verkehr gezogen werden.
Hier setzt nun Hamburgs InnensenatorMichael Neumann an, indem er forder, das es bei der Verlängerung von Führerscheinen keinen Automatismus mehr geben dürfe. Er fordert den Bundesverkehrsminister auf im Zuge der Einführung der neuen Plastikführerscheine  eine 15-jährige Befristung von Führerscheinen mit  Gesundheitstests zur Pflicht zu machen. Alleine bei der Begründung lässt er kein Fettnäpfchen aus: Nach seinen “Erkenntnissen” hätten Menschen ab 65 Jahre mit 61,6 Prozent den höchsten Verursacheranteil am Unfallgeschehen in der Hansestadt. Dies steht allerdings in krassen Gegensatz zu den wissenschaftlich fundierten Erkentnissen des Statistischen Bundesamtes. Dies stellt fest, dass die Unfallhäufigkeit mit dem Alter ab, die Zahl der Verletzten bei Unfällen aber mit dem Alter zunimmt. Letzteres liegt wohl an der im Alter nachlassenden gesundheitlichen Konstitution. Dass jüngere Fahrer ein höheres Risiko bei Unfällen haben, liegt aber auch nicht daran, dass ihr Gesundheitszustand schlecht wäre. Bei alldem liegt der Verdacht nahe, dass der Minister (wie die Politik allgemein) gerne Daten sammelt und den Ärzten ein Zusatzeinkommen zukommen lassen will.Dies gilt auch dann, wenn Fahrtauglichkeitstest in anderen Ländern – wie z. B. in Schweden, Großbritannien (alle 3 Jahre), den Niederlanden (5 Jahre) verlangt wird.
Der neue Plastikführerschein soll 26 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie alle in Umlauf befindlichen Führerscheine ablösen. Führerscheine etwa der Klassen A oder B sind grundsätzlich zehn Jahre gültig, allerdings können die Mitgliedstaaten auch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren vorsehen. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen etwa dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die “körperliche und geistige Tauglichkeit” abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- u. Gefäßkrankheiten, Zucker, oder Krankheiten des Nervensystems.
Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber 50 Jahre oder älter sind, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben zu können. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden.
 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content