Anzeige

Sind Urlaubstage vererbbar?

Wer als Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet und noch Urlaubstage offen hat, hat Anspruch auf finanzielle Vergütung für diese Tage durch seinen früheren Arbeitgeber. Doch haben diesen Anspruch auch die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Das Deutsche Forum für Erbrecht erläutert, wie die Richter geurteilt haben – und warum. weiterlesen
Auf der sicheren Seite: Wer seinen Urlaub nimmt, riskiert nicht, dass sein Wert verfällt. Foto: epd

Wer als Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet und noch Urlaubstage offen hat, hat Anspruch auf finanzielle Vergütung für diese Tage durch seinen früheren Arbeitgeber. Doch haben diesen Anspruch auch die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Das Deutsche Forum für Erbrecht erläutert, wie die Richter geurteilt haben – und warum.
In dem konkreten Fall ging es um einen Kraftfahrer, der zwei Jahre lang durchgehend krank war und deshalb keinen Urlaub nehmen konnte. 2009 verstarb er. Daraufhin verlangten seine Erben finanziellen Ausgleich für die offenen Urlaubstage des Erblassers von der Firma des Verstorbenen.
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts entschieden jedoch zugunsten des Arbeitgebers: Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, verwandelt sich der Urlaubsanspruch nicht in einen Abgeltungsanspruch. Die Erben haben damit keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die offengebliebenen Urlaubstage des Erblassers.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content