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Ist die Riesterrente noch zu halten?

In dieser Woche kam es knüppeldick für die Riesterrente: Erst wurde festgestellt, dass die Zahl der Riester-Verträge auf hohem Niveau stagnert - das erste Mal seit der Einführung im Jahr 2001 . Dann startete Annelie Buntenbach vom DGB einen Frontalangriff auf die Riesterrente und forderte deren Abschaffung. Begründung: Drei Viertel aller ArbeitnehmerInnen könnten sie sowieso nicht bezahlen und überhaupt sei diese Zusatzrente eine milliardenschwere Steuerverschwendung. Das konnte der Erfinder der Riesterrente, der Walter mit gleich Namen (ohne Rente) nicht auf sich sitzen lassen und konterte. Eine Bestandsaufnahme der Kampfzone. weiterlesen

DGB-Vorstandsmitglied, Annelie. Foto: epd
DGB-Vorstandsmitglied, Annelie. Foto: epd

Die Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge lag 2012 bei 10.956, ein Jahr später, 2013, bei 10.925. Damit stagnierte sie das erste Mal auf hohem Nivieau. Insgesamt sollen etwa 16 Mio. Verträge abgeschlossen worden sein.
Die Politik beeilte sich dies mit den augenblicklichen Gegebenheit am Kapitalmarkt zu erklären und hoffte, damit die Debatte beendet zu haben. Die Kritik an der Riesterrente gehen aber darüber hinaus:
– so sei die Riesterrente erst rentabel, wenn man sehr alt werde
– die Produkte seien zu teuer, wer spare habe mehr davon
– die Riesterrente sei nicht transparent
– ein Wechsel von einem zu einem anderen Riestervertrag sei ohne Verlust schwer möglich
– die Riesterrente lohne sich nicht, wenn man ein niedriges Einkommen habe
– diese Altersvorsorge mache nur die Finanzdienstleister reich.
Gerade die letzten beiden Einwände wurden häufig hervorgebracht und verweisen doch darauf, dass es sich nicht alleine Probleme am Finanzmarkt oder um eine gewisse Marktsättigung handetl. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß von Annelie Buntenbach vom DGB am 17.6. zumindest taktisch-politisch zu verstehen.
Sie sagte der Berliner Zeitung, dass die Riesterrent nicht gegen Altersarmut vorbeuge und letztlich eine Verschwendung von Steuergeldern sei. Außerdem werden durch die Verträge die Arbeitnehmer nur einseitig belastet, weshalb sie dafür plädierte die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen (statt sie nächstes Jahr, wie gesetzlich vorgeschriebenvon derzeit 18,9% auf 18,4% , zu senken). Eine Demografie-Reserve werde alleine dadurch erreicht, dass man die Rentenerhöhung, die aufgrund der demografischen Entwicklung, 2018 nötig sei vorzuziehen.  Außerdem könnten sich drei Viertel der Arbeitnehmer, aufgrund zu niederiger Einkommen, das Riestern gar nicht leisten. Sprachs und forderte den Ausstieg aus der Riesterrente und der privaten Vorsorge durch die Arnbeitnehmer.
Dass Annelie Buntenbach nicht alleine steht mit ihrer Ansicht, machte der CDU-Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann klar. Er meinte, wenn sdie kapitalgedeckte Altersvorsorge erkennbar hinter den Erwartungen zurückbleibe, müsse die gesetzliche Rente die Vorsorgelücke schließen. Dieser Kritiik schließt sich auch der Leitartikler der Frankfurter Rundschau, Stefan Hebel, an. Für ihn ist die Riesterrente in großen Teilen ein Programm zur Umverteilung der Lasten von der Wirtschaft zur Bevölkerung. Und er erinnert noch einmal an die Alternative zur risterreform: die Einbeziehung anderer Einkommensarten in die gesetzliche Rentenversicherung.
Prompt wurde dieses Anliegen von der Versicherungswirtschaft  zurückgewiesen, da die Gesetzlich aleine nicht mit dem demograischen Wandel fertig werden.  Nachgeschoben wurde dann noch die Drohung mit einem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherunb von bis zu 26%. Ins ähnliche Horn stießen die Arbeitgeber: Ihr Verband, der BDA, verwies auf nicht näher genannte Berechnungen, die zeigen sollen, dass nur die Riesterrente es schaffe die entgangenen Rentenbeiträge zu kompensieren. Dies treffe vor allem bei Geringverdienern mit einem Einkommen von bis zu 30.000 /Jahr zu.
Und last but not least stieg der Erfinder der Rente, Walter Riester,  im Handelsblatt in den Ring, um sein “Kind” zu verteidigen:
– sein Fazit verwundert eher nicht. Er glaubt, dass 16 Mio. Verträge eine gute Bilanz seien, dass dieses Produkt aber ein Imageprobleme habe und gehabt habe. Außerdem sei es schlecht vermarktet und ideologisch angefeindet worden, besonders in der Finanzkrise 2008/9
– für einen Erfolg hält er die Möglichkeit der Ergänzung/Umwandlung des Vertrags in einen so genannten Wohn-Riester, die starkt nachgefragt werde.
– er selbst verurteile die pauschale Kritik an seinem Konstrukt zurück und verteidigt die Finanzinsitute gegen den Vorwurd zu hohe Kosten zu nehmen mit dem Hinweis, dass diese ja später auch die Knete rausrücken müssten, wenn die Menschen ins hohe Alter kommen und  das Produkt ja nicht auf hohe ‘Rendite ausgerichtet sei.
– die Kritik, das drei Viertel der Beschäftigten sich das Produkt nicht leisten können, konter er mit dem Hinweis, das etwa 30% der Riesterer ein Einkommen unter 10.000 € jährlich hätten und dass die staatlichen Zulagen bei geringen Riesterbeiträgen doch beachtlich hoch seien.  Riester lohne sich gerade für Menschen mit geringem Einkommen.
Kurzinfo zur Riesterrente
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Sie gehört wie die Rürup-rente zur so genannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der altervorsorge.
Alle zulagenberechtigten Personen können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.

  • Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren.
  • Es wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt. Bei Tod des Versicherten vor Ende der vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
  • Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 75 % oder 100 % des Kapitals entnommen werden. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge galt die Mindestsumme noch übergangsweise für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 10.000 Euro. Die Höchstsumme und die Verpflichtung, das entnommene Kapital zurückzuzahlen, wurden abgeschafft.
  • Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum sind förderfähig. Es genügen die Tilgungsbeiträge, um die Förderungen zu erhalten.
  • Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei der Anerchnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen (ggf. leistungsfähigeren) Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe dafür sind u. a. Abschlusskosten und Provisionen oder ungünstige Kursentwicklung bei Fonds.
  • Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher (§ 97 EStG i.V.m. § 851 ZPO).

 
 
 

 

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