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Wenn es am Monatsende nicht reicht, soll die Lebensleistungsrente helfen. Foto: epd
Wenn es am Monatsende nicht reicht, soll die Lebensleistungsrente helfen. Foto: epd

Die solidarische Lebensleistungs-Rente:

Zugang zur solidarischen Lebensleistungs-Rente erhält:

Leistungsberechtigte insgesamt unter 600 Euro 600 Euro bis unter 800 Euro 800 Euro bis unter 1000 Euro 1000 Euro bis unter 1250 Euro ab 1250 Euro
499295 100673 239777 127468 27399 3978

 

Wer dann die 30 Entgeltpunkte nicht erreicht, wird aufgestockt und zwar mit Mitteln der Rentenversicherung bzw. aus Steuermitteln

Die Gründe für die Einführung liegen auf der Hand:

Die Höhe der zu erwartenden Renten hat also nicht nur der Zahl der Beitragsjahre zu tun, sondern auch mit in der Fläche zunehmenden geringeren Arbeitsentgelten, die wiederum geringere Renteneinzahlungen nach sich ziehen. Hinzu kommt aber auch, dass die Bundesregierung das Renten-Sicherungsniveau vor Steuern von derzeit 48,7 Prozent bis zum Jahr 2027 weiter auf 45,4 Prozent und bis 2030 sogar auf 43% des ehemaligen Bruttogehalts gesenkt hat. Damit sinken auch die Rentenentgeltpunkte von derzeit 25,19 Punkte auf 22,11 Punkte. In den Worten der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen:

In den alten Bundesländern sind heute 29,38 EP erforderlich, um einen Rentenzahlbetrag in Höhe von 740 Euro zu erreichen. Bei einem Rentenniveau von nur noch 45,4 Prozent (2027) sind bereits 31,52 EP nötig und bei einem im Laufe der 2030er Jahre zu erwartenden SvS von 43 Prozent wären es 33,46 EP.“

Der Zahlbeitrag aus 30 Entgeltpunkten liegt derzeit (2014) etwa bei 7,63,47 (West) und 701,31 Ost. Die Risikoschwelle bei Armut (60% des Durchschnitteinkommens aller Bundesbürger/innen) liegt je nach Rechnung zwischen 892 und 1.063 Euro pro Person.

 

Die Aufwertung der eingezahlten Entgeltpunkte berechnet sich nach folgenden Kriterien:

– Kinderlose bekommen eine Aufwertung um 50 Prozent.

– Mütter oder Väter erhalten eine Aufwertung um 150 Prozent.

Diese Aufwertung gilt allerdings nur für Beiträge, die ab 1992 in die Rentenkasse eingezahlt wurden.

Obergrenze der Aufstockung sind 850 Euro. Das Gesetz tritt 2017 in Kraft.

Kritik an der solidarischen Lebensleistungsrente:

 

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