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Erbschleichern auf der Spur

In der ZDF-Reportageserie 37 Grad wurde ein brisantes Thema aufgegriffen. Es ging um Erbschleicher. Was zunächst nach einem schlechten Roman klingt, ist für etliche Familien traurige Realität. In den beiden geschilderten Fällen handelte es sich um einsame alte Männer, die ihr Vermögen an angeblich wohlmeinende Mitmenschen überschrieben haben, obwohl ihre leiblichen Kinder noch leben. Einmal ging es um eine Putzfrau, die dem leicht dementen Mann Liebe vorgaukelte und als sie ihr Ziel erreicht hatte, mit mehr als 100 000 Euro abgezogen ist. In dem anderen Beispiel mißbrauchten Nachbarn, die erst vier Jahre zuvor zugezogen waren, das Vertrauen des ebenfalls bereits altersverwirrten alten Mannes und ließen sich das Haus überschreiben. Statt lebenslangem Wohnrecht und Betreuung erlebte der Mann den unverzüglichen Umzug ins Heim.
Zwei Aspekte haben mich an diesen Geschichten besonders berührt. Zum einen zeigte das Fernsehteam den Notar, der die Beurkundung bei der Hausüberschreibung übernommen hatte. Dieser war sich – fast möchte ich sagen selbstverständlich – keiner Schuld bewusst. Ein Attest über die geistige Klarheit hat er natürlich nicht verlangt. Wir hatten in unserem aktuellen Ausgabe des Magazins 66 in einem Interview mit einem Rechtsanwalt genau zu dieser Problematik veröffentlicht. Der Notar ist nur verpflichtet, nach Augenschein die Testierfähigkeit zu bescheinigen. Das hat schon häufig zu erbosten juristischen Auseinandersetzungen geführt. Geändert hat sich nichts. Aber auch Notare machen Fehler. Das sei nur am Rande bemerkt. Als unser Verein kürzlich etwas zu beurkunden hatte, war das Geburtsdatum eines unserer Mitglieder in der Urkunde falsch aufgeführt. Der Notar hatte die Dame um gute 20 Jahre jünger gemacht. Ein Grund zum Schmunzeln, müsste nicht der Verein auch noch die Kosten für die Beseitigung des Fehlers tragen.
Aber das sei nur am Rande bemerkt.
Zurück zum ZDF und der Reportage. Denn der Punkt, der mich am meisten beschäftigt, ist die Großzügigkeit der geprellten Kinder. Sie pflegen in beiden Fällen ihre verarmten Eltern, obwohl sie rechtlich kaum Aussicht haben, ihr Familienvermnögen zurückzubekommen. In beiden gezeigten Fällen kann man den Kindern keinen Vorwurf machen, dass sie sich nicht um ihre Eltern gekümmert ahben, als die Erbschleicher aktiv waren. Es lag an den komplizierten Familienverhältnissen, die den Kontakt jeweils erschwerten.
Ich finde, der Gesetzgeber sollte sich mal um diesen Punkt kümmern angesichts der steigenden Zahl von Demenzkranken und einigen Menschen, die das schamlos ausnutzen. Ein Lob ans ZDF für diesen Beitrag

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